Panoramablick auf Bonifacio Global City, Finanzdistrikt in Taguig in Manila auf den Philippinen, moderne Wolkenkratzer
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Philippinen: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 10 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

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Arbeitsrecht und Entsendung

Die Gesetzgebung für Arbeitsrecht und Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen ist in den Arbeitsrechtsbestimmungen der Philippinen (Labor Code of the Philippines) zu finden und wird durch weitere gesetzliche Bestimmungen ergänzt.

Aufenthaltserlaubnis

Für österreichische Staatsbürger:innen ist bis zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen kein Visum erforderlich. Der Nachweis der Rück- bzw. Weiterreise durch ein Flugticket genügt, um ein Visum am Flughafen bei Ankunft zu erhalten. Für einen längeren Aufenthalt muss bei einer philippinischen Vertretungsbehörde ein Visum beantragt werden, das zu einem Aufenthalt von bis zu 59 Tagen berechtigt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, das Visum vor Ort beim Bureau of Immigration in Manila höchstens zwei Mal zu verlängern.

Zur Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit ist die Einholung eines Arbeitsvisums erforderlich. Nachstehend werden die verschiedenen Arbeitsvisa aufgelistet:

Prearranged Employee's Visa, Section 9(g) Philippine Immigration Act

Das reguläre Arbeitsvisum, das sog. Prearranged Employee's Visa unter Sektion 9(g) des Philippine Immigration Act, wird Ausländern, die auf den Philippinen in technischer, leitender oder vertraulicher Funktion (technical, managerial, confidential capacity) tätig sind, erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die angesprochene Tätigkeit von Filipinos nicht ausgeübt werden kann und dass die Visaerteilung im öffentlichen Interesse steht. Diese Art des Visums wird vom Bureau of Immigration (BI) genehmigt.

Voraussetzung für die Bearbeitung des Visa-Antrags ist die Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung (Alien Employment Permit, AEP) durch das Arbeitsministerium (Department of Labor and Employment, DOLE). Die Gültigkeit des Visums ist an jene des AEPs oder an die Dauer des Arbeitsvertrages gebunden. Gemäß Gesetzeslage impliziert die Ausstellung des AEPs ein Trainingsprogramm für Filipinos, in dessen Rahmen mindestens zwei Filipinos ausgebildet werden müssen.

Special Non-Immigrant Visa, Sec. 47(a)(2)

Diese Art von Visum wird Ausländern ausgestellt, die bei Unternehmen tätig sind, welche bei der Philippine Economic Zone Authority (PEZA) und dem Board of Investments (BOI) registriert sind. Auch Ausländer die zeitweise für Regierungsprojekte tätig werden, erhalten ein solches Visum. Das Visum gestattet die mehrfache Einreise auf die Philippinen und entbindet vom Fingerabdruck-Prozedere und der Registrierung beim BOI. Die Vorlage des oben erwähnten AEPs ist erforderlich.

Special Non-Immigrant Visa, E.O. No. 226

Dieses Visum wird Ausländern ausgestellt, die für BOI-registrierte Regional- oder Area-Headquarter von multinationalen Unternehmen arbeiten. Es gestattet die mehrfache Einreise und Entsandte unter diesem Visum sind vom Fingerabdruck-Prozedere, der Registrierung beim BOI und vom AEP des DOLE befreit.

Alien Employment Permit

Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags für ein Arbeitsvisum ist die Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung (AEP) durch das Arbeitsministerium (DOLE). Die Gültigkeit des Visums ist an jene des AEPs oder an die Dauer des Arbeitsvertrages gebunden. Ein Alien Employment Permit kann 1 bis 5 Jahre gültig sein, jedoch nie länger als der zugrundeliegende Arbeitsvertrag. Eine Verlängerung für weitere max. 5 Jahre ist möglich.

Während der Bearbeitung des AEP können Ausländer ein Provisional Work Permit des Bureau of Immigration erhalten, das für 3 Monate gültig ist und verlängert werden kann, wenn das AEP bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgestellt wurde.

Für kurzfristige (weniger als 6 Monate dauernde) Tätigkeiten auf den Philippinen muss beim Bureau of Immigration um ein Special Work Permit angesucht werden. Dies ist nur eine vorübergehende Arbeitsbewilligung und beinhaltet nicht die Aufenthaltsgenehmigung.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Die philippinischen Steuern (nationale und lokale) sind im National Internal Revenue Code geregelt und gemeinsam mit den vorgenommenen Änderungen im Tax Reform Act von 1997 zusammengefasst.

Unternehmensbesteuerung

Die Körperschaftsteuer wird von der philippinischen Regierung auferlegt und beträgt 25 % des zu versteuernden Netto-Einkommens. Unternehmen, die weniger als 5 Mio PHP Umsatz erzielen und ein Werte von unter 100 Mio. PHP halten, werden mit 20 % auf das Netto-Einkommen besteuert.

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und den Philippinen beträgt die Überweisungssteuer von Filialerträgen 10 % vom Gewinnbetrag (anstatt 15 %). Ist das Unternehmen in einer der Sonderwirtschaftszonen angesiedelt, kann es zu einer weiteren Herabsetzung der Steuer kommen.

Umsatzsteuer

Der Verkauf von Produkten, Dienstleistungen oder anderen Gütern auf den Philippinen, sowie der Import von Gütern in die Philippinen, unterliegt einer größtenteils vereinheitlichten Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) von 12 %. Dieser Prozentsatz ist ebenso für das Mieten und Pachten von Eigentum und Einrichtungen fällig.

Die VAT wird dem Brutto-Verkaufspreis (bei Gütern) und dem Brutto-Rechnungspreis (bei Dienstleistungen) auferlegt. Beim Import von Gütern oder Dienstleistungen wird ein von der Zollbehörde (Bureau of Customs) festgesetzter Gesamtzollwert der Berechnung zugrunde gelegt.

Verbrauchssteuer

Bei einigen Gütern, die auf den Philippinen für heimischen Verbrauch oder Verkauf produziert oder hergestellt werden, fällt eine Verbrauchssteuer (Excise Tax) an. Die Verbrauchssteuer, die aufgrund des Verkaufspreises oder Wertes berechnet wird, heißt Ad Valorem Tax und betrifft vor allem Autos. Weiters unterliegen Alkoholika, Tabakwaren, Erdölprodukte, gezuckerte Getränke sowie Mineralien der Excise Tax.

Unter der Regierung von Präsident Duterte traten am dem 1.1.2020 neue Bestimmungen zur Verbrauchssteuer in Kraft. Bis 2023 kam es zu jährlichen festgesetzten Erhöhungen, danach erfolgt die Steuerhöhung in prozentuellen Anteilen.

Doppelbesteuerungsabkommen

1982 trat ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Philippinen und Österreich in Kraft (Bundesgesetzblatt vom 04.03.1982), das darauf abzielt, sowohl Doppelbesteuerung als auch Steuerumgehung im Einkommensbereich zu vermeiden. Unter das Abkommen fallen unter anderem die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Abzugssteuern von Dividenden und Zinsen, Steuern von Gewinnen aus Wertpapierveräußerungen oder Veräußerungen unbeweglichen Vermögens, etc.

Um die Vorteile aus dem Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können, muss vor dem steuerbaren Ereignis beim Bureau of Internal Revenue um eine Ausnahme auf Basis des DBA angesucht werden (Tax Treaty Relief Application).

Vorsteuerabzug

Nur auf den Philippinen registrierte Unternehmen können Umsatzsteuer abführen.

Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich beim BIR eingereicht werden. Ein Vorsteuerabzug ist möglich. In der monatlichen Umsatzsteuererklärung werden Umsatzsteuerausgaben und –einnahmen gegeneinander aufgerechnet. Ein eventuelles Guthaben aus dem Vormonat wird in den nächsten Monat übertragen.

Vergütungsverfahren

Waren von Unternehmen, die sich in einer Sonderwirtschaftszone befinden oder bestimmten Regelungen unterliegen, sind von der VAT befreit bzw. werden mit einem VAT-Steuersatz von 0 % verrechnet. Es kommt dabei nicht auf die Waren, sondern allein auf das Unternehmen an. Sofern die Waren von diesen „befreiten Unternehmen“ mit 0 % Umsatzsteuer verkauft werden, akkumuliert sich die damit im Zusammenhang gezahlte Vorsteuer beim Verkäufer. Dieser Betrag wird dem begünstigten Verkäufer gutgeschrieben, sodass dieses Guthaben gegen spätere Umsatzsteuerabfuhren aufgerechnet werden kann.

Einkommensteuer

Ansässige philippinische Staatsbürger haben ihr gesamtes weltweites Einkommen auf den Philippinen zu versteuern. Bei nicht ansässigen philippinischen Staatsbürger und Ausländer (ob ansässig oder nicht) unterliegt lediglich das zu versteuernde Nettoeinkommen, das auf den Philippinen generiert wurde, der Einkommensteuer.

  • Philippinische Staatsbürger und ansässige Ausländer: Progressive Einkommensteuer von 0 % bis 35 %
  • Nicht-ansässige Ausländern, die Geschäfte auf den Philippinen tätigen: 0 % bis 35 %
  • Nicht-ansässige Ausländer, die keine Geschäfte tätigen: 25 % des Bruttoeinkommens

Sonderregeln bestehen für ausländische Arbeitnehmer von Regional (Operating) Headquarters. Deren Einkommen werden mit 15 % besteuert.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Firmengründung und Investition 

Ausländer können, mit Ausnahme jener Bereiche, die philippinischen Staatsbürgern vorbehalten sind, bis zu 100 % der Anteile an Unternehmen halten. Für einige durch die Verfassung ausgeschlossene bzw. in der Negativliste (Foreign Investment Negative List) aufgezählten Bereichen sind ausländische Beteiligungen ausgeschlossen bzw. auf bis zu 40 % begrenzt.

Negativliste A enthält Geschäfts- oder Tätigkeitsbereiche, die aufgrund der Verfassung oder spezieller Gesetze ausschließlich philippinischen Staatsbürgern vorbehalten sind und gliedert diese in Aktivitäten, die nur von Unternehmen mit 0 %, 25 %, 30 %, 40 % oder 60 % ausländischem Kapital betrieben werden dürfen:

  • Massenmedien, Herstellung von Waffen und Munition und Sicherheitsdienste müssen zu 100 % im Besitz von philippinischen Staatsbürgern sein.
  • Agenturen für die Vermittlung von Arbeitskräften dürfen nur zu 25% in ausländischer Hand sein.
  • Viele geschützte Berufe sind grundsätzlich nur philippinischen Staatsbürgern vorbehalten: medizinische Tätigkeiten, juristische und diverse Engineering-Tätigkeiten sowie der Beruf des Architekten.
  • Werbetätigkeiten dürfen von Unternehmen ausgeführt werden, die bis zu max. 30 % in ausländischer Hand sind.
  • Erforschung, Nutzung und Abbau von natürlichen Ressourcen ist Unternehmen mit einem maximalen Ausländeranteil von 40 % vorbehalten. Ebenso das Betreiben von öffentlichen Versorgungseinrichtungen, Schulen und Fischereibooten.

Ferner dürfen Unternehmen, die mehrheitlich in ausländischer Hand sind, sowie nicht-philippinische Staatsbürger keinen Grund und Boden auf den Philippinen erwerben. Das Erwerben von Land über eine Firma ist möglich, jedoch muss diese zu mindestens 60 % in philippinischem Besitz sein. Das langfristige Pachten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Negativliste B enthält verteidigungs- oder militärverwandte Aktivitäten, sowie solche mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Moral, und limitiert den erlaubten Anteil von ausländischem Eigentum in diesen Bereichen.

Außerdem unterliegen Unternehmen, die zu mehr als 40 % in ausländischer Hand sind, strengeren Kapitalvorschriften: Diese müssen ein Grundkapital von 200.000 USD haben. Dieser Betrag kann auf USD 100.000 reduziert werden, wenn das Geschäftsfeld fortschrittliche Technologien betrifft (gemäß der Definition des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie - Philippine Department of Science and Technology), oder wenn die Mehrheit der Angestellten Filipinos sind (mindestens jedoch 15).

Die Philippinen haben über die Philippine Economic Zone Authority (PEZA) Sonderwirtschaftszonen geschaffen, die speziell auf folgende Sektoren zugeschnitten sind:

  • Exportorientierte Industrie
  • IT
  • Tourismus
  • Gesundheitstourismus
  • Agrarindustrie
  • Logistikunternehmen

Bei Ansiedelung in einer der über 300 Economic Zones werden den Unternehmen bis zu acht Jahren Steuerbefreiungen von Erträgen (abhängig von der jeweiligen Branche) eingeräumt. Nach Ablauf dieser Steuerbefreiung gilt eine verringerte Besteuerung von 5 % des Bruttoeinkommens. Außerdem ist der Import von Ausrüstung, Einzelteilen und Baumaterialien für Produktionsanlagen, Büroeinrichtung, etc. unter der Aufsicht der PEZA steuer- und zollfrei und die Ausstellung von Arbeitsvisa wird erleichtert.

Der Special Economic Zone Act wurde 1995 verabschiedet um die wirtschaftliche Entwicklung durch Ecozones anzukurbeln. Unternehmen, die ihren Sitz in einer der Ecozones haben, bei der Philippine Economic Zone Authority (PEZA) registriert sind und eine der zugelassen Tätigkeiten ausüben, kommen in den Genuss von finanziellen und sonstigen Vergünstigungen. Zu den geförderten Tätigkeiten zählen unter anderem:

  • Herstellung von Produkten, die zu mindestens 70 % exportiert werden
  • IT-Dienstleistungen, die zu mindestens 70 % exportiert werden
  • Tourismus oder Medizintourismus
  • Exportunternehmen in der Agrarindustrie
  • Logistik und Warenlager

Der Begriff der Geschäftstätigkeit („doing business“) umfasst jede wirtschaftliche Betätigung, die in der einen oder anderen Form eine physische Präsenz des ausländischen Unternehmens auf den Philippinen zur Folge hat. Das schließt neben der Eröffnung eines Büros auch die Beschäftigung eines Vertreters, der mehr als 180 Tage im Jahr auf den Philippinen verbringt, ein. Ausländischen Unternehmen bieten sich unterschiedlich Rechtsformen für das Doing Business: von einem Repräsentanzbüro (representative office), über ein Branch-Office bis hin zu einem Regional Head Quarter. Diese drei Unternehmensformen werden als Foreign Corporations tituliert und müssen, um geschäftlich tätig sein zu dürfen, eine sog. „License to do Business“ bei der Securities and Exchange Commission (SEC) beantragen.

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.

Vertretungsvergabe

Die Bestellung eines Vertreters ist zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung einer erfolgreichen Geschäftsverbindung unerlässlich. Die philippinischen Geschäftspartner schätzen den persönlichen Kontakt, weshalb der Markt von außerhalb nur schwer bearbeitet werden kann.

Auch bei Ausschreibungen sind gute Verbindungen des Vertreters zu den ausschreibenden Stellen in vielen Fällen von großer Bedeutung. Eine direkte Angebotslegung ohne Einschaltung eines Vertreters ist vielfach nicht erfolgversprechend.

Es ist üblich, Exklusivitätsvereinbarungen zu treffen, vorerst aber beschränkt auf eine Probezeit von einem Jahr.

Arten von Vertretern

Auf den Philippinen wird grundsätzlich zwischen Exklusivvertretern und nicht-exklusiven Vertretern unterschieden. Philippinische Firmen sind üblicherweise an einer exklusiven Vereinbarung interessiert. Wichtig ist die Unterscheidung für Genehmigungs- und Registrierungsprozesse bei Behörden. Beispielsweise kann eine Produktregistrierung nur durch eine andere oder weitere Firma geändert oder verlängert werden, wenn der ursprüngliche Importeur nicht als Exklusivvertreter bei der Behörde gemeldet ist.

Vertretungsvertrag

Grundsätzlich gilt für den Vertretungsvertrag völlige Formfreiheit. Es empfiehlt sich jedoch die schriftliche Abfassung und Beglaubigung und es ist ratsam die Rechte und Pflichten des Vertretenen und des Vertreters sorgfältig zu formulieren.

Stand: 06.03.2023