Recht und Steuern im Libanon
Das AußenwirtschaftsCenter Amman/Damaskus weiß über lokale Rechts- und Steuerfragen Bescheid und berät Sie gerne
Allgemeine Informationen
Andere Länder, andere Sitten: Die Rechts- und Steuersysteme unserer Handelspartner weichen oft sehr stark von dem ab, was uns aus Österreich bekannt ist. Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze aber jedenfalls beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Unsere AußenwirtschaftsCenter haben ein breites Fachwissen und Erfahrung bei lokalen Rechts- und Steuerfragen, die Sie Ihnen für eine juristische und steuerliche Erstberatung gerne zur Verfügung stellen. Sollte Ihre Anfrage einer rechtsanwaltlichen Expertise bedürfen, haben wir ein großes Netzwerk an deutsch- und landessprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Das AußenwirtschaftsCenter Amman/Damaskus hilft Ihnen in Rechts- und Steuerfragen im Libanon weiter. Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Handelsvertretungen im Libanon
Österreichische Unternehmen unterschätzen immer wieder wie streng das libanesische Handelsvertretungsrecht ist. Die libanesische Vertretung wird im Rahmen des im Libanon berüchtigten Gesetz 34/1967 umfassend geschützt. Ein Vertretungsvertrag sollte daher nur nach gewissenhafter Überprüfung unterzeichnet werden. Libanesische Unternehmen drängen besonders auf Exklusivitätsklauseln. Eine solche Klausel kann allerdings beträchtliche Probleme bereiten und sollte möglichst gar nicht, oder nur nach gewissenhafter Prüfung des Vertrags zugestanden werden.
Es gibt viele erfolgreiche Partnerschaften zwischen österreichischen und libanesischen Unternehmen. Diese zeichnen sich in der Regel durch sehr gute persönliche Kontakte aus, die im Libanon sehr wichtig sind. Wenn Sie erstmals mit einer libanesischen Firma Geschäfte machen, empfehlen wir Ihnen eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem AußenwirtschaftsCenter Amman/Damaskus. Wir können für Sie eine kostenfreie Erstüberprüfung der Firma vornehmen. In weiterer Folge empfiehlt es sich, einen kostenpflichtigen Kreditreport einer libanesischen Auskunftei zu beantragen, den wir ebenfalls gerne organisieren.
Wenn diese Prüfungen positiv sind, sollten ein oder zwei kleinere Testlieferungen durchgeführt werden. Nach Möglichkeit empfehlen wir bei diesen eine Bezahlung durch Akkreditiv. Wenn die Zahlung problemlos funktioniert und die Zusammenarbeit vertieft werden soll, ist es ratsam, einen Vertretungsvertrag auszuhandeln. Wenn ein Entwurf des Vertrags festgelegt wurde, sollte dieser sicherheitshalber auch von einer libanesischen Rechtsvertretung überprüft werden. Dafür stellen wir gerne die Kontaktdaten der von uns empfohlenen Anwaltskanzleien im Libanon zur Verfügung.
Das AußenwirtschaftsCenter Amman/Damaskus steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Handelsabkommen
Die Handelsbeziehungen der EU mit dem Libanon werden durch das Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen geregelt, das am 1. April 2006 in Kraft getreten ist.
Doppelbesteuerungsabkommen – Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht gegenüber einem Unternehmen zukommt, womit eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert wird.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Ausführliche Informationen
Allgemeines zu Wirtschaft, Land und Leute sowie persönliche Tipps finden Sie in unserem Länderreport Libanon.
Das AußenwirtschaftsCenter Amman berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zum Libanon haben.