Blick auf die Altstadt mit historischen Häusern von Tiflis in Georgien. Links im Bild sieht man über der Altstadt die alte Festung Nariqala
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Georgien: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 3 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Istanbul die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch. 

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung

Für eine Entsendung von österreichischen Arbeitnehmer:innen zur Verrichtung bestimmter Tätigkeit binnen 365 Tagen nach Georgien, sind keine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, noch spezielle Versicherungen erforderlich. Entsandte Arbeitnehmer:innen können mit den allgemeinen Reisedokumenten (Reisepass, Reiseversicherung, Einladungsschreiben und/oder Unterkunftsnachweis) nach Georgien einreisen.

Seit 2011 gibt es keine Visumspflicht für eine Einreise und einen Aufenthalt bis zu einem Jahr. Eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis wird für Ausländer:innen ausgestellt, wenn diese mehr als 90 Tage und höchstens 6 Jahren in Georgien verweilen möchten. Vor Abreise nach Georgien kann man sich an die georgische Botschaft in Wien wenden oder den Antrag online stellen.

Wenn man sich bereits in Georgien aufhält, muss man sich für einen Antrag an die "Public Service Hall" wenden. 

  • Meldestelle:
    Public Service Hall, Sanapiro Street Nr. 2, Tbilisi
    T +995-32-2405405
    psh.gov.ge

Auch für die Durchführung von Montagearbeiten sind weder Arbeits- noch Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich. Österreichische Staatsbürger benötigen auch kein Visum für die Einreise bei beruflicher Tätigkeit. Generall benötigt man in Georgien keine Arbeitsgenehmigung. Es bestehen also keine Beschränkungen für ausländische Firmen, ausländische Mitarbeiter:innen einzustellen.

Sofern die Montagearbeiter:innen in Österreich ihre Steuerabgaben entrichten, besteht in Georgien auch keine Steuerpflicht. Für die vorübergehende Einfuhr von Werkzeugen benötigt man eine Rechnung sowie einen Vertrag über die auszuführende Tätigkeit. Im Vertrag muss die Dauer, welche die Werkzeuge in Georgien verbleiben, genau angeführt sein und darf nicht überschritten werden, da andernfalls eine Strafe zu bezahlen ist.

Zwischen Österreich und Georgien ist seit 2005 ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar. Gemäß Art. 14 DBA entsteht eine beschränkte Steuerpflicht in Georgien, wenn die Tätigkeit bei über 183 Tagen liegt. Die Steuer auf den Arbeitslohn liegt dann bei 20 % (Income Tax), wenn eine Betriebsstätte begründet wird.

Gemäß Art 5 Abs 3 des DBA ist eine Bauausführung oder Montage nur dann eine Betriebstätte, wenn die Dauer 6 Monate überschreitet. Bei einer Bautätigkeit von 9 Monaten wird daher die 6-Monatsgrenze überschritten und somit eine Betriebsstätte durch Bauführung und/oder Montage begründet.

Es gibt kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Georgien, als Ersatz muss in Georgien eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Für weitere detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte das zuständige AußenwirtschaftsCenter Istanbul.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Basis für die Handelsbeziehungen der EU mit Georgien ist das Assoziierungsabkommen, das am 1. Juli 2016 in Kraft trat.

Die Steuer ist üblicherweise vom Dienstnehmer selbst am Ende des Jahres abzuführen. Dies erfolgt gleichzeitig mit der Deklarierung, welche auch am Ende des Jahres abgegeben wird. Empfehlenswert ist dies von einer Steuerberatungskanzlei begleiten bzw. sich beraten zu lassen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition

Die Gründung einer Firma in Georgien ist einfach und dauert höchstens einen Arbeitstag, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Mit der Entrichtung zusätzlicher Gebühren ist dies durch ein noch schnelles Verfahren innerhalb von wenigen Stunden möglich. Die beliebteste Gesellschaftsform ist die LLC (Limited Liability Company), die aus mindestens einem Direktor und einem Gesellschafter besteht. Weder der Direktor noch der Gesellschafter müssen georgische Staatsangehörige sein. Die Gründung kann auch aus der Ferne mittels Vollmacht erfolgen. Die verlangten Dokumente für die Firmenregistrierung können sowohl physisch beim National Agency of Public Registry und Public Service Hall vorgelegt, als auch elektronisch im Unified Portal for E- services hochgeladen werden. 

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen

Vertretungsvergabe

Es gelten Formvorschriften für die Vertretungsvollmacht im Geschäftsverkehr.

Damit ein Handelsvertreter seine Tätigkeit rechtmäßig ausübt, ist die notarielle Beglaubigung oder elektronische Unterschrift des Vollmachtgebers erforderlich.

Stand: 28.02.2023