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Recht und Steuern in Katar

Das AußenwirtschaftsCenter Doha weiß über lokale Rechts- und Steuerfragen Bescheid und berät Sie gerne

Allgemeine Informationen 

Andere Länder, andere Sitten: Die Rechts- und Steuersysteme unserer Handelspartner weichen oft sehr stark von dem ab, was uns aus Österreich bekannt ist. Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze aber jedenfalls beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind. 

Unsere AußenwirtschaftsCenter haben ein breites Fachwissen und Erfahrung bei lokalen Rechts- und Steuerfragen, die Sie Ihnen für eine juristische und steuerliche Erstberatung gerne zur Verfügung stellen. Sollte Ihre Anfrage einer rechtsanwaltlichen Expertise bedürfen, haben wir ein großes Netzwerk an deutsch- und landessprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.  

Das AußenwirtschaftsCenter Doha hilft Ihnen in Rechts- und Steuerfragen in Katar weiter. Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.  

Entsendung von Arbeitskräften nach Katar 

In Katar ist eine Montage im österreichischen Sinn aus arbeitsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Ein Zuwiderhandeln kann hohe Geldstrafen mit sich ziehen. Es wird daher entweder ein Work Visum oder eine Arbeitskräfteüberlassung an das beauftragende Unternehmen notwendig, um die erforderliche Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Alternativ dazu kann ein Partnerunternehmen in Katar einbezogen werden.  

Es wird entweder eine Kundschaft oder eine lokale Geschäftsverbindung benötigt, die als Sponsorin oder Sponsor für das Work Visum auftritt und damit die Arbeitsgenehmigung der Montagearbeitskraft ermöglicht. Diese beantragt das Work Visum, welches bereits bei Einreise benötigt wird. Die Work Visa gelten zwei Monate und können verlängert werden. Für reine Beaufsichtigung ohne manueller Tätigkeit bzw. ohne Tätigkeit auf einer Baustelle (z. B. nur beratende Funktion, Aufsicht bzw. Inbetriebnahme der Maschine bei der Kundschaft) könnten Business Visa (on arrival, ohne Sponsoring) verwendet werden. Bei echten Montagearbeitskräften ist ein Work Visum vorab über die katarische Sponsorin oder den katarischen Sponsor und ein Ansuchen über die Sponsorin oder den Sponsor, dem Innenministerium und der Botschaft von Katar in Wien notwendig. Es geht also darum, ob ein gewisses Verletzungsrisiko bei den Tätigkeiten der entsandten Arbeitskräfte besteht. Wenn es sich nur um Beaufsichtigung, Beratung bzw. um keine manuellen Tätigkeiten handelt, ist ein Business Visum ausreichend.   

Das AußenwirtschaftsCenter Doha steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.  

Handelsabkommen 

Seit 1990 verhandelt die EU mit dem Golfkooperationsrat über ein Freihandelsabkommen.  

Doppelbesteuerungsabkommen – Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht gegenüber einem Unternehmen zukommt, womit eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert wird.  

Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Ausführliche Informationen 

Damit Ihre Marktbearbeitung in Katar problemlos abläuft, hat unser Team vor Ort Informationen zu außenhandels- und investitionsrelevanten Fach- und Branchenthemen, die Sie jederzeit beim AußenwirtschaftsCenter Doha anfordern können.

Allgemeines zu Wirtschaft, Land und Leute sowie persönliche Tipps finden Sie in unserem Länderreport Katar.

Das AußenwirtschaftsCenter Doha berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zu Katar haben.    

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