Russland und Belarus vereinbaren gegenseitige Visa-Anerkennung ausländischer Staatsangehöriger
Drittstaatsangehörige erhalten das Recht auf Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Transit durch das Territorium beider Staaten auf Grundlage eines nationalen russischen oder belarussischen Visums
Am 27.01.2023 wurde das Föderale Gesetz der Russichen Föderation Nr. 2-FZ vom 27.01.2023 „Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen den Regierungen der Russischen Föderation und der Republik Belarus über die gegenseitige Anerkennung von Visa und anderen Fragen im Zusammenhang mit der Einreise ausländischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet des Unionsstaates“ vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet und offiziell veröffentlicht (Link 1).
Die gegenseitige Anerkennung von Visa wird laut Information des russischen Außenministeriums voraussichtlich erst Ende 2023 funktionieren, sobald die zuständigen russischen und belarussischen Stellen die technischen Voraussetzungen für den Informationsaustausch im Rahmen dieses Abkommens geschaffen haben. Die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen aus Russland nach Belarus und umgekehrt wird dadurch neu geregelt. Ausländische Staatsangehörige erhalten damit das Recht auf Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Transit durch das Territorium dieser zwei Staaten aufgrund des nationalen Visums eines der beiden Staaten und eines gültigen Reisedokuments. Ausländische Staatsangehörige werden per Flugzeug, Eisenbahn und über sechs im Abkommen festgelegte Straßengrenzübergänge reisen können:
Yuhovichi – Dolostsy (A-117 Opochka - Novopolotsk)
Ezerische – Nevel (M-20 Kiew – St. Petersburg)
Liozno – Kruglovka (A-141 Vitebsk - Smolensk)
Redki – Krasnaya Gorka (M1 Minsk - Moskau)
Zvenchatka – Dubovichka (A-101 Bobruisk - Moskau)
Selische – Novozybkov (M-13 Gomel - Bryansk)
Das o.g. Abkommen sieht auch Folgendes vor:
Ausländische Staatsangehörige, die auf der Grundlage eines internationalen Abkommens visafrei einreisen und ein gültiges Reisedokument besitzen, können für einen festgelegten Zeitraum frei in das Staatsgebiet einreisen, ausreisen, sich dort aufhalten oder durch dieses Gebiet reisen.
Besitzt ein Staat eine visafreie Regelung, während der andere Staat ein Visum für die Einreise verlangt, haben ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Reisedokument das Recht auf Einreise, Ausreise, Aufenthalt oder Durchreise auf der Grundlage und während der Gültigkeitsdauer des Visums.
Wenn ausländische Staatsangehörige über eine Aufenthaltserlaubnis, eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder ein Dokument zur Teilnahme an internationalen Veranstaltungen verfügen, haben sie das Recht, während der Gültigkeitsdauer dieser Dokumente in das Hoheitsgebiet der Staaten einzureisen, es zu verlassen, sich dort aufzuhalten oder durch dieses zu reisen. Ein Reisedokument ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Eine Ausnahme bilden Gebiete, für die eine besondere Genehmigung für den Besuch erforderlich ist.
Ausländische Staatsangehörige, denen die Einreise, die Ausreise, der Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung, der Ausbildung, des vorübergehenden oder ständigen Aufenthalts gestattet wurde, haben ausschließlich auf dem Territorium des Staates, der die entsprechenden Genehmigungen erteilt hat, das Recht zu studieren, zu arbeiten, sich vorübergehend oder ständig aufzuhalten.
Gesetzentwurf mit dem Text des Abkommens.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage beim AußenwirtschaftsCenter Moskau.