Serbien: Vertretungsvergabe
Überblick über die wichtigsten Bestimmungen
Mit Hilfe eines Handelsvertreters/einer Handelsvertreterin kann ein:e österreichische:r Unternehmer:in kostengünstig den serbischen Markt bearbeiten. Die Bestimmungen über die Handelsvertretung eines ausländischen Unternehmens in Serbien sind im Schuldgesetz der Republik Serbien geregelt. Handelsvertreter:in kann in Serbien sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein, ohne besondere berufsrechtliche Registrierungspflichten, d.h., ein:e Handelsvertreter:in kann in Serbien auch eine natürliche Person sein, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein. Allerdings wird wegen steuerlicher Begünstigungen grundsätzlich ein:e Handelsvertreter:in, der/der eine natürliche Person ist, eine Registrierung im serbischen Handelsregister bevorzugen.
Bei der Suche nach einem Handelsvertreter oder einer Handelsvertreterin in Serbien ist die Sprachbarriere in der Regel kein Hindernis, da vor allem englische Sprachkenntnisse hier sehr weit vorhanden sind. Allerdings ist es eine Tatsache, dass der Berufsstand des selbstständigen Handelsvertreters/der selbstständigen Handelsvertreterin in Serbien weit weniger verbreitet ist als zum Beispiel in Österreich oder Deutschland. Das hat vor allem damit zu tun, dass die wirtschaftlichen Umstände es wenig attraktiv machen, nur auf Provisionsbasis zu arbeiten. Es gibt weder einen Berufsverband noch einschlägige Datenbanken, die man für die Suche nützen könnte. In der Praxis ist daher die Schaltung von Inseraten auf den wichtigsten Online-Jobportalen der zielführendste Weg.
Sie suchen ausführlichere Informationen zum Thema? Kontaktieren Sie das AußenwirtschaftsCenter Belgrad. Wir unterstützten Sie jederzeit gerne bei der Suche nach Handelsvertretern.