Nach Sri Lanka exportieren / aus Sri Lanka importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Sri Lanka.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Geschenke
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Obwohl Einfuhrlizenzen und Monopole weitgehend abgeschafft wurden, gibt es noch Handelsmonopole staatlicher Gesellschaften bei Weizen- und Mehlimport sowie bei Kraftstoffen (Petroleumprodukte und Gas). Einfuhrlizenzen werden nur mehr bei wenigen Gütern, aus sicherheitspolitischen und ökologischen Gründen, verlangt.
Die wichtigsten staatlichen Handelsgesellschaften:
Lizenzpflichtig sind Wareneinfuhren, für die sich der Staat aus Gründen der Gesundheitsvorsorge, des Umweltschutzes, der nationalen Sicherheit sowie der öffentlichen Moral ein Aufsichtsrecht vorbehält. Der Exporteur sollte sich vor Versand der Waren vergewissern, ob eine Lizenz benötigt wird. Sofern eine Lizenz benötigt wird, müssen Ausstellungsdatum und Lizenznummer in der Handelsrechnung aufscheinen. Lizenzpflichtige Güter ohne gültige Lizenz unterliegen der Beschlagnahme. Die Waren müssen vor Ablauf der Importlizenz verschifft werden.
Einfuhrlizenzen werden zum Beispiel bei Importen von Rindfleisch, als Reaktion auf die BSE-Vorfälle verlangt. Das Verteidigungsministerium kontrolliert außerdem aus Sicherheitsgründen die Einfuhr von Waffen und Munition. Es gibt weiters zusätzliche Restriktionen bei der Einfuhr von toxischen und gefährlichen Chemikalien und Pestiziden.
Folgende Güter dürfen neben anderen nur mit einer Importlizenz eingeführt werden:
- lebende Tiere
- Blut, Impfstoffe und spezielle Medikamente
- gebrauchte Kühlschränke und Klimaanlagen (umwelttechnische Gründe)
- Münzen
- Abfall von Edelmetallen
Besondere Bestimmungen gelten beispielsweise für Edelmetalle, Waffen, Fotoausrüstung, lebende Tiere, Pflanzen, Milchprodukte, Alkohol, Schädlingsbekämpfungsmittel, Textilien, Chemikalien und Schmuck. Bei einigen Nahrungsmitteln sowie Haushaltsgeräten sind Qualitätsbestimmungen zu beachten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter New Delhi.
Zollbestimmungen
Harmonisiertes System
Der Zoll setzt sich grundsätzlich aus einem Basiszoll, evtl. Zollaufschlag (import duty surcharge), Mehrwertsteuer (VAT), Sozialversicherungsabgaben (SRL), Hafen- und Flughafenaufschlag (PAL), etc. zusammen.
Der Zollwert bestimmt sich gemäß dem „WTO-Zollwertabkommen“. Demnach wird der wahre Transaktionswert herangezogen, um den CIF-Wert des Gutes als Bemessungsgrundlage zu bestimmen.
- Basiszoll
Die am häufigsten gebrauchten Basiszolltarife sind 0%, 2,5%, 6%, 15%, und 28%. Rohmaterialen werden meist mit 2,5%, halbfertige Erzeugnisse mit 6% und Zwischenprodukte mit 15% besteuert. Bei den meisten Fertigerzeugnissen, Agrar- und Nahrungsprodukten, Konsumgütern und Chemikalien wird ein Zolltarif von 28% eingehoben.
- Zollaufschlag
Ein zusätzlicher Zollaufschlag von 15% betrifft alle Importe außer Zucker.
Durch eine Kaskadenrechnung ergibt sich die Gesamtzollbelastung mit folgenden Steuersätzen. Da das Importregime bzw. die Zollsätze häufigen Veränderungen unterworfen sind, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem AußenwirtschaftsCenter New Delhi unter Angabe der 8-stelligen Zolltarifnummer
Sonstige Einfuhrabgaben
Einfuhr und zollrechtliche Fragen erfordern sind oftmals sehr komplex. Das AußenwirtschaftsCenter New Delhi hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.
Muster
Muster unterliegen den gültigen Importbestimmungen. Sie können von jeder in Sri Lanka registrierten Firma importiert werden. Ausländer können Muster vorübergehend gegen Verpflichtung zum Re-Export (innerhalb von 6 Monaten) mitführen. Die Zollbehörden stellen in diesem Fall eine 'Temporary Import Permit' aus. Dasselbe gilt für den Musterversand per Post. Muster ohne Handelswert werden zollfrei zugelassen. Das Carnet-ATA wird anerkannt.
Geschenke
Geschenke müssen verzollt werden, können aber ohne Importlizenz eingeführt werden.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Jedes Packstück muss, neben den üblichen Angaben, mit dem Ursprungsland (“Made in Austria”) gekennzeichnet sein und zwar in gleicher Größe, wie die übrigen Angaben. Die Anführung des Brutto- und Nettogewichts sowie der Ausmaße des Packstückes wird empfohlen. Ursprungszeugnisse sind nicht erforderlich.
Diese Bestimmungen unterliegen einem ständigen Wandel. Für aktuelle Informationen ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem Außenwirtschaftscenter New Delhi.
Begleitpapiere
Handelsrechnung
4-fach, englisch, unbeglaubigt; (2-fach für die Verzollung, 2-fach für Versicherungszwecke und Hafenabfertigung). Anzugeben sind:
- Auftragsnummer bzw. Datum der Bestellung,
- Markierung, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke,
- genaue Warenbezeichnung mit Angaben der Menge, Qualität, Brutto- und Nettogewicht,
- FOB- und ggf. CIF-Wert,
- Ursprungsland,
- Nach Möglichkeit HS-Zolltarifnummer
Bei Gewährung von Rabatten sind diese mit Art und Höhe anzugeben. Die Kosten für Fracht und Versicherung müssen getrennt vom Warenpreis ausgewiesen werden. Sehr genaue Angaben werden bei Textilien und Chemikalien verlangt. Zur Vermeidung von Verzollungsschwierigkeiten empfiehlt sich eine genaue Abstimmung der Angaben mit dem Importeur.
Konnossemente
Es ist keine Beglaubigung erforderlich. Order-Konnossemente sind zugelassen, jedoch ist die Angabe einer Kontaktadresse erforderlich.
Inspektionszertifikate
Sind notwendig, falls vom Importeur im Akkreditiv verlangt, sie sollten jedoch bei Maschinenimporten beigelegt werden. Weiters sind für derzeit 102 Güter Inspektionszertifikate des Sri Lankan Standards Institution (SLSI) vorgeschrieben.
Das SLSI akzeptiert auch Zertifikate ausländischer – vom Exportland akkreditierter – Laboratorien.
Lässt die Rechnung nicht klar erkennen, welche Waren sich in den einzelnen Packstücken befinden, ist eine Packliste beizufügen.
Restriktionen
Das AußenwirtschaftsCenter New Delhi hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.
Artenschutz
Zwischen Österreich und Sri Lanka besteht kein Veterinärabkommen. Der Export/Import von Tieren muss großteils vom Department of Wildlife genehmigt werden.
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste – zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr –, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Natur- und Artenschutz, T +43(1)515 22-1402, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.