Coronavirus: Situation im Vereinigten Königreich
Aktuelle Lage und laufende Updates
Stand: 20.4
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen
Umfassendes Testregime und verpflichtende Quarantäne für Reisende aus Österreich bei Einreise ins VK , weitere Verschärfungen allgemein und bei Ausnahmebestimmungen wahrscheinlich | Österreich stuft VK mit Reisewarnstufe Level 6 (Reisewarnung) ein| direkte Flugverbindungen aus dem VK nach AT seit 22.3. wieder möglich - Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
VK setzt auf Impfprogramm und wählt langsamen und vorsichtigen Weg aus dem Lockdown - Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Großzügig, rasch und mutig (werden ständig adaptiert und nachgebessert) - Weitere Informationen und Notfallnummern
Hilfestellungen und breites Informationsangebot für österreichische Firmen
Aktuell & Wichtig
COVID 19 trifft Großbritannien härter als Kontinentaleuropa- Kurve bei Neuinfektionen, Spitalspatienten und Todesfälle flacht ab
Österreichs Landeverbot für Flugzeuge mit Abflug aus dem Vereinigten Königreich aufgehoben | direkte Flugverbindungen seit 22.3. wieder möglich- Reisende aus Österreich bei Einreise in Schottland zu Hotelquarantäne bzw. im restlichen VK zu 10-tägiger Heimquarantäne verpflichtet
- Einreise ins Vereinigten Königreich nur nach Vorlage eines negativen COVID-Tests (max. 72h alt | Negatives Testergebnis ersetzt nicht Quarantäne)
- Zusätzlich besteht Verpflichtung, am Tag 2 und Tag 8 nach Einreise jeweils einen weiteren COVID-Test zu absolvieren
Österreich setzt Reisewarnstufe für das VK auf Level 6 (Warnung vor nicht notwendigen Reisen ins Land | Österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen)- Wirtschaftskrise: BIP 2020 -11,4 % (vorläufige Hochrechnungen), VK schwerer betroffen als andere OECD Länder, Rückkehr in volkswirtschaftliche Gewinnzone frühestens 2023
- Brexit: Einigung über Handels- und Kooperationsabkommens zwischen den beiden Wirtschaftsräume erzielt; Anwendung ab 1.1.2021 seitens der EU zunächst durch provisorische Anwendung sichergestellt
Ein ausführlicher Wirtschaftsbericht des AußenwirtschaftsCenters London informiert über Konjunkturprognosen, Brexit, Wirtschaftsbeziehungen und Geschäftschancen.
Einreise und Reisebestimmungen
Umfassendes Testregime, verpflichtende Hotelquarantäne in Schottland und verpflichtende Quarantäne für Reisende bei Einreise ins restliche VK I Österreich stuft VK mit Reisewarnstufe Level 6 (Reisewarnung) ein | direkte Flugverbindungen aus dem VK nach AT seit 22.3. wieder möglich
Achtung:
Der Transit über Deutschland, Schweiz, Frankreich sowie Niederlande ist unseren Informationen zufolge aktuell möglich, die Kapazitäten für diese Flugrouten sind jedoch begrenzt.
Da eine reibungslose Hin- und Rückreise im Moment nicht die Regel zu sein scheint, raten wir zur Vorsicht bei Terminzusagen gegenüber britischen Vertragspartnern.
Bitte informieren Sie sich, je nach geplanter Route, auch auf den Webseiten der AußenwirtschaftsCenter in Frankreich, Belgien, Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden zu den jeweils aktuell gültigen Bestimmungen
Online Vorabregistrierung ab 48h vor Einreise inkl. Angabe der Aufenthaltsadresse im VK erforderlich; Online-Formular (Anmerkung: Die Inanspruchnahme von Quarantäneausnahmen und des Test and Release Schemes – Details siehe weiter unten - muss hier bereits angegeben werden.
Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses für alle international Reisenden (inkl. britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger) bei Einreise über Land-, Luft- und Seeweg ins VK
- Test darf max. 72h vor Abreise aus aktuellem Aufenthaltsland ins VK gemacht werden
- PCR Tests oder andere Tests mit mind. 80 % Sensitivität bzw. 97 % Spezifität (Details)
- Testergebnis in Englisch, Französisch oder Spanisch (Deutsch nicht akzeptiert) muss vor Antritt der Reise bei der Transportgesellschaft (Bahn-, Boots- oder Fluglinie) bzw. bei Ankunft bei den Grenzbehörden (Stichprobenkontrolle) vorgelegt werden
- Nichteinhaltung wird mit Geldstrafen geahndet
- Bestimmung betrifft auch Transitreisende im VK, Ausnahmen für Gütertransporte, Crews und Kinder unter 11 Jahren
- Negatives Testergebnis ersetzt jedoch nicht Quarantäne im VK; Regelungen lt. untenstehender Punkte trifft weiterhin zu
- Zudem gilt für Reisende aus Österreich aktuell eine verpflichtende Heimquarantäne im VK bei Einreise über Land-, Luft- und Seeweg | Details
- Einreise aus Hochrisikogebieten (gesamte Liste) nur für britische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Personen mit britischem Aufenthaltstitel erlaubt; bei Einreise in England Verpflichtung zu 10-tägiger Hotelquarantäne; Details
- Bei allen Flugankünften in Schottland von außerhalb der „Common Travel Area“ (Vereinigtes Königreich, Jersey, Guernsey, Isle of Man, Republik Irland, St. Helena, den Falklandinseln, Ascension Island) gilt eine verpflichtende Hotelquarantäne
- Des Weiteren gilt die Verpflichtung zu weiteren Corona-Tests am 2. und 8. Tag nach Einreise (Diese Tests sind vorab online zu buchen und kosten GBP 210 (ca. EUR 245), die Kosten sind selbst zu tragen)
- Verkürzung der Quarantäne durch Test and Release Scheme weiterhin möglich; Freitestung ab 5. vollen Tag nach Einreise ins VK möglich (exkl. Anreisetag | Durchlaufzeit für Tests: 1-2 Tage | Details, befreit jedoch nicht von verpflichtendem Corona-Test am 8. Tag nach Einreise
- Kein „Ersatz“ der Quarantäne durch Vorlage von Gesundheitszeugnis bzw. negativem PCR-Test – „klassische“ Geschäftsreise damit praktisch unmöglich
- Umfassende Quarantäne-Ausnahmen - detaillierte Liste für
- Güterverkehr
- Reisende im Transitverkehr
- Entsendungen von Fachkräften für Installations-, Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten
- Vorlage folgender Unterlagen (in englischer Sprache) als Nachweis zur Erfüllung der Ausnahmekriterien notwendig:
- Schreiben des Arbeitgebers mit folgenden Angaben (zwingend):
- Name und Adresse der entsandten Person
- Kontaktdaten des entsendenden Unternehmens
- Kontaktdetails des Kunden
- Beschreibung der Tätigkeit
- Firmenausweis mit Lichtbild (falls vorhanden)
- Nachweis, dass die Reise unerlässlich ist (zwingend | bspw. durch Bestätigung des entsendenden Arbeitgebers, Lieferschein, Befähigungsnachweis für „spezielle technische Fähigkeiten“)
- Bestätigungsschreiben des britischen Auftraggebers, das den Entsendungsgrund bestätigt (empfohlen | angelehnt an Wortlaut der Verordnung)
- Schreiben des Arbeitgebers mit folgenden Angaben (zwingend):
- Vorlage folgender Unterlagen (in englischer Sprache) als Nachweis zur Erfüllung der Ausnahmekriterien notwendig:
- Entscheidung über die Gewährung der Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung liegt im Ermessen der Grenzbeamten; Vorabprüfung nicht möglich
Bei Ausreise aus dem VK müssen alle Personen, die zu internationalen Destinationen (außerhalb der Common Travel Area: VK – Irland – Kanalinseln – Isle of Man) reisen, eine Reiseerklärung ausfüllen, die den Reisegrund erfasst. Das Formular ist verpflichtend bei der Ausreise vorzulegen. Nichtbefolgung wird mit Geldstrafen geahndet. - Reisewarnung des BMEIA für das Vereinigte Königreich auf Level 6 (Warnung vor nicht notwendigen Reisen ins Land | Österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen)
- Transitprobleme in Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden nicht auszuschließen (siehe Links zu Länderseiten in Corona-Kurzbriefing)
Die Vorschriften zur Einreise nach Österreich finden Sie im Corona-Kurzbriefing Geschäftsreise. Da sich diese Vorschriften aber täglich ändern können, und wir unter Umständen nicht in der Lage sind, diese Änderungen zeitnah einzupflegen, informieren Sie sich bitte auch auf der Website des über die geltenden Regelungen für Reisemöglichkeiten und Einreisevorschriften für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Österreich.
Ein ausführliches Corona-Kurzbriefing des AußenwirtschaftsCenters London informiert tagesaktuell über Reisemodalitäten und Quarantänebestimmungen – hier geht's zum Download.
Regelungen für den Güterverkehr
Achtung:
Ab 6.4. ist die Einreise für den Güterverkehr grundsätzlich nur bei Vorlage eines negativen Covid-19-Tests zulässig, wenn der Aufenthalt im VK länger als 2 Tage dauert. Details dazu
Aktuell und bis auf Weiteres ist die Ein- und Durchreise durch Frankreich, Deutschland, Niederlande und Dänemark für Gütertransporte aus dem Vereinigten Königreich kommend ebenfalls nur mit einem negativen PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72h ist (elektronische Bestätigung per SMS, E-Mail des Testergebnisses ausreichend) möglich.
Falls bereits Testergebnisse von der Anfahrt vorliegen, müssen Fahrer auf dem Rückweg vom VK keinen neuen COVID-Test ablegen, sofern sie innerhalb von 48 Stunden nach Frankreich zurückkehren. Siehe hier.
Die britische Regierung hat Informationen zum Testregime für LKW Fahrer veröffentlicht. Tests für Gütertransporte (LKWs, Kleintransporter, Lieferwägen) sind kostenfrei an mehreren, speziell dafür eingerichteten Testzentren erhältlich (siehe hier für eine Liste aller Teststationen, COVID testing jeweils separat ausgewiesen) und empfiehlt, erst nach Einholen eines negativen Testergebnisses die Fahrt in die Grafschaft Kent bzw. nach Dover oder Folkstone anzutreten.
Aktuell kommt es auf britischer Seite laut öffentlichen Angaben zu keinen Verzögerungen bei der Anreise nach Dover oder Folkstone. Aktuelle Informationen über die Situation erhalten Sie auch auf @KentHighways und Highways England.
Seit 1.1.2021 müssen Gütertransporte über 7,5t eine Zugangsgenehmigung für Kent (Kent Access Permit - KAP) besitzen, um vom Hafen Dover oder über dem Eurotunnel in die EU zu gelangen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen. Detaillierte Informationen der britischen Regierung zum Permit selbst sowie zur Beantragung finden Sie unter ‚Überprüfen Sie, ob ein LKW für den Grenzübertritt bereit ist‘.
Bitte informieren Sie sich, je nach geplanter Route, auch auf den Webseiten der AußenwirtschaftsCenter in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zu den jeweils aktuell gültigen Bestimmungen.
Wie immer haben wir so sorgfältig wie möglich recherchiert, übernehmen aber keine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen. Berücksichtigen Sie, dass in der gegenwärtigen Ausnahmesituation die praktische Anwendung von Vorschriften oft im Ermessen der „Anwender“ an Grenzen und bei Beförderungsbetrieben liegt.
Für das Vereinigte Königreich gilt:
- Keine Einschränkungen, bis auf Testpflicht, im Güterverkehr - gesetzliche Bestimmungen gelten weiter - Gebühren und Beschränkungen unverändert | Details
- Keine Quarantäne für LKW-Fahrer bei der Einreise; als Nachweis beim Grenzübertritt sind die folgenden Dokumente notwendig, bzw. empfohlen:
- Schreiben des Arbeitgebers mit folgenden Angaben (zwingend):
- Name, Adresse und Passnummer des Fahrers
- Kontaktdaten des Transportunternehmens
- Kontaktdetails des Kunden
- Beschreibung der Tätigkeit (Warenlieferung)
- Firmenausweis mit Lichtbild (falls vorhanden)
- Nachweis, dass Reise unerlässlich ist (zwingend | bspw. durch Lieferschein)
- Bestätigungsschreiben des britischen Auftraggebers (empfohlen
- Ausgefülltes Passenger Locator Form zur Vorabregistrierung
- Schreiben des Arbeitgebers mit folgenden Angaben (zwingend):
- Hinsichtlich des Zeitpunktes der Einreise des Fahrers gibt es in den Quarantäne- und Ausnahmegesetzen keine explizite Regelung. Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung der Auslegung der Ausnahmeregelungen liegt im Ermessen der Grenzbeamten und wird bei der Einreise getroffen - verpflichtende Ruhezeiten könnten evtl. als Grund für eine Einreise deutlich vor dem eigentlichen Liefertermin akzeptiert werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir eine möglichst zeitnahe Einreise vor dem Liefertermin.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Schutzmaßnahmen
Einsatz von Schutzmaßnahmen im Vereinigten Königreich regional unterschiedlich:
- Einsatz von Schutzmaßnahmen im Vereinigten Königreich regional unterschiedlich:
- England: Nationaler Lockdown seit5.1., schrittweise Lockerungen bis voraussichtlich 17.6. geplant – Details
- Schottland: Nationaler Lockdown seit 5.1. | Regionale Einstufung und Details
- Wales: aktuell höchste COVID-Warnstufe (Level 4) Details
- Nordirland: Verschärfung der Restriktionen, lockdown-ähnliche Verhältnisse in Kraft; Details
- Details für England:
- Aufforderung zum Homeoffice für alle, die die Möglichkeiten dazu haben
- Verlassen des Wohnbereiches nur aus bestimmten Gründen erlaubt (Einkauf lebensnotwendiger Güter, Arbeit falls Homeoffice nicht möglich, sportliche Betätigung, Versorgung & Pflege, Notsituationen)
- Überseereisen nur noch für unaufschiebbare Geschäftsreisen erlaubt; Reisen bzw. Fahrten innerhalb des Landes sind untersagt
- Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nur für notwendige Fahrten empfohlen; Fahrgastanzahl in bestimmten Verkehrsmitteln limitiert
- Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften Pflicht
- Umfassender Lockdown (nur Geschäfte des lebensnotwendigen Bedarfs geöffnet; umfassende Betriebsschließungen in Gastronomie (Take-away und Lieferservices erlaubt), bei Beherbergungs-, Kultur- und Freizeitbetrieben
- Schulen offen, Universitäten geschlossen
- Anleitungen („Guidance“) zur Vermeidung von Neuinfektionen im Alltag und am Arbeitsplatz nach Bereichen und Berufsgruppen
Geschäftsleben
- Keine behördliche Schließung von Industriebetrieben oder Baustellen
- Im Arbeitsrecht verankerte Sorgfaltspflicht zwingt den Arbeitgeber zur Einhaltung der Abstandsregeln (2 m) und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz (detaillierte Anleitungen) mit „Empfehlungscharakter“ verschieben Verantwortung zum Arbeitgeber
- Die britische Regierung erarbeitete, in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsvertretern, Leitlinien (‚guidances‘) für die Sicherheit in 8 verschiedene Arbeitssituationen in Zeiten von COVID-19, darunter u.a. Baustellen, Produktionsbetriebe, Forschungsbetriebe, Büros und Fuhrparks. (zum Download)
- Betriebsschließungen und Bauunterbrechungen vor allem dort, wo Einhaltung der Vorschriften nicht möglich ist
- Auch Unterbrechung von Lieferketten (zum Kunden oder zum Lieferanten) zwingt Unternehmen zur vorübergehenden Schließung oder Rücknahme der Produktion (Produktionsindex im November 4,7 % unter Februarniveau; leichter Rückgang von -0,1 % gegenüber Oktober | Details)
Ein ausführliches Corona-Kurzbriefing des AußenwirtschaftsCenters London informiert tagesaktuell über Richtlinien und Sicherheitsvorkehrungen für den Fortbetrieb von Baustellen – hier geht's zum Download.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Großzügig, rasch und mutig (werden ständig adaptiert und nachgebessert)
- Insgesamt Hilfspaket im Ausmaß von GBP 407 Mrd geschnürt;
- Senkung des Leitzinssatzes von 0,25 % auf 0,1 % – niedrigste Niveau in Geschichte der Bank of England (BoE);
- Massive Ausweitung der „Überziehungskreditlinie“ der Regierung bei der BoE (statt Begebung von Staatsanleihen);
- Ankauf kurzfristiger Anleihen von Großfirmen mit Laufzeiten zwischen einer Woche und einem Jahr durch die Notenbank;
- Bereitstellung von 330 Mrd. GBP zur Unterstützung der Wirtschaft in Form von Kredithaftungen
- Notkredite über bis zu GBP 5 Mio. für KMUs (bis zu GBP 45 Mio. Umsatz), garantiert mit 80-Prozent Bürgschaften der British Business Bank (Staatsbank); Übernahmen der Zinszahlungen für die ersten 12 Monate;
- Notkredite über bis zu GBP 200 Millionen für Unternehmen (über GBP 45 Mio. Umsatz), garantiert mit 80-Prozent Bürgschaften der British Business Bank (Staatsbank) – keine Übernahme der Zinszahlungen;
- Bounce Back Loan Scheme – Kleinkredite (GBP 2.000-50.000) für KMUs), garantiert mit 100-Prozent Bürgschaft durch den Staat; zins- und rückzahlungsfrei für die ersten 12 Monate, danach geregelter Zinssatz;
- Übernahme von 80 % der Gehälter „freigestellter“ Arbeitnehmer bis zu einer Maximalhöhe von GBP 2.500 bis Ende September 2021. Seit November auch „Teilfreistellung“ (ähnlich Kurzarbeit) möglich
- Beanspruchungszeitraum für Beihilfen für Selbstständige bis September 2021 verlängert;
- Kickstart Scheme: Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme zur Vorbeugung der Jugendlangzeitarbeitslosigkeit. Für sechsmonatige Praktika von 16-24-Jährigen, die das Sozialgeld Universal Credit beziehen und als arbeitslosgefährdet gelten, übernimmt der Staat den gesetzlichen Mindestlohn sowie anfallende Lohnnebenkosten für eine Wochenarbeitszeit von 25 Stunden.
- England: Direktförderungen von bis zu GBP 1.500 alle 14 Tage für von Zwangsschließungen betroffene Betriebe sowie zusätzliche (individuell mit den lokalen Behörden ausgehandelte) Wirtschaftshilfen für Unternehmen in Regionen mit sehr hohem Corona-Risiko.
- Diverse Steuernachlässe und Beihilfen | Hilfspaket für Hilfsorganisationen und Wohltätigkeitsvereine | Schuldenerlass und zusätzlichen Mitteln für National Health Service sowie für Lokalbehörden zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung für Ältere und Schwache und für Aufrechterhaltung des Nahverkehrs
- Abwicklung im Spannungsfeld zwischen Missbrauch und Bürokratie
- Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Webseite der britischen Regierung
- Zusätzliche regionale Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in
- Schottland
- Wales
- Nordirland
Weitere Informationen und Notfallnummern
Hilfestellungen und breites Informationsangebot für österreichische Firmen
- Kontakt für Notfälle:
AußenwirtschaftsCenter London | W wko.at/aussenwirtschaft/uk | T +44 20 7584 4411
Österreichische Botschaft London | W bmeia.gv.at/oeb-london/ | T +44 20 7344 3250 - Regierung veröffentlicht auf ihrer Website gov.uk Informationen zur aktuellen Lage von COVID-19 im Vereinigten Königreich sowie den Auswirkungen auf britische Firmen:
- Allgemeine Informationen zu COVID-19 im VK
- Informationen für Firmen
- Alle ‚Guidances‘ der britischen Regierung
- ‚Guidances‘ zur Sicherheit am Arbeitsplatz
- Regionale Informationen für für Unternehmen in
- Ausführliche tagesaktuelle Informationen zur Wirtschaftslage finden sich auf den Webseiten von National Institute for Economic and Social Research (NIESR), Institute for Fiscal Studies, Centre for Economics and Business Research
- Ausführliche Informationen zur aktuellen Corona-Situation und ihren Auswirkungen auf die britische Wirtschaft publizieren auch unsere Kollegen von Germany Trade and Invest (GTAI) - kostenfrei zugänglich | Anmeldung erforderlich.
Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter
AußenwirtschaftsCenter London
E london@wko.at
T +44 20 7584 4411