Zur Nachlese – Webinar zur aktuellen Lage in der Russischen Föderation
Sanktionen & Auswirkungen auf geschäftliche Aktivitäten
Am 11.3.2022 präsentierte Wirtschaftsdelegierter Rudolf Lukavsky gemeinsam mit Experten aus den Bereichen Finanzen, Logistik und Recht wichtige Fragen rund um die aktuellen geschäftlichen Rahmenbedingungen in der Russischen Föderation.
Gerne stellen wir Ihnen nachstehend die Präsentationen der Vortragenden zur Verfügung.
Videoaufzeichnung:
© AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
» Videoaufzeichnung des Webinars
- Rudolf Lukavsky, österreichischer Wirtschaftsdelegierter in Moskau, Aktuelle Situation
- Simon Fleischmann, Wirtschaftskammer Österreich, EU und US Sanktionen gegen Russland
- Harald Lassmann, Russia Fachspedition Dr. Lassmann GmbH, Logistik
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten mit aktuellem Stand 15.3.2022 ist ebenfalls verfügbar, welche während des Webinars von den Zuhörenden gestellt wurden. Die Liste wird zeitnah noch ergänzt, da es bei einigen Fragen noch Klärungsbedarf gibt. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Anfragebeantwortungen trotz sorgfältiger Recherche nur ohne Gewähr erfolgen können.
Wichtige Fragen und Antworten
Stand: 17.3.2022
Es gab bei Rückfragen zuletzt mehrfach Missverständnisse zu einem Präsidialerlass.
Aus dem Präsidialerlass der Russischen Föderation vom 05. März geht hervor, dass russische Firmen finanzielle Verpflichtungen über 10 Millionen Rubel (oder FX Äquivalent) an ausländische Schuldner aus unfreundlichen Staaten (darunter fallen auch alle EU-Staaten) in Rubel begleichen können. Dies betrifft allerdings Darlehen, Kredite und andere Finanzinstrumente und NICHT Waren- und Dienstleistungsverträge.
Bitte beachten Sie, dass aktuell nur bestimmte russische Banken aus dem SWIFT Netzwerk ausgeschlossen wurden (Stand 15.03.22):
- Bank Otkritie
- Novikombank
- Promsvyazbank
- Bank Rossiya
- Sovcombank
- VNESHECONOMBANK (VEB)
- VTB BANK
Aktuell sollte eine Zahlung von Konten anderer Banken nach wie vor möglich sein. Die einfachste Lösung für dieses Problem ist eine Kontoeröffnung bei einer anderen Bank.
Sollte es in Russland dazu kommen, dass SWIFT generell nicht mehr nutzbar ist, so würde dies voraussichtlich trotzdem nicht dazu führen, dass russische Kunden nicht mehr nach Österreich überweisen könnten. Aktuell werden alternative Systeme getestet.
Unternehmen, die von den Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland/Belarus bzw. der aktuellen Lage in der Ukraine betroffen sind, können möglicherweise Leistungen aus der Go-International Initiative beziehen. Weitere Informationen
Unterstützungsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung sind in Diskussion.
Sie können sich dazu an unserer Sanktionsübersicht orientieren. Bei der Überprüfung des Kunden auf Listungen kann Ihnen das Außenwirtschaftscenter Moskau behilflich sein. Eine Endverbleibserklärung kann Bestandteil eines Antragsverfahrens im BMDW sein.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sektion III - EU und internationale Marktstrategien
Abteilung III/2 – Außenwirtschaftskontrollen
Mag. Ralf Hagspiel
A Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich
E ralf.hagspiel@oesterreich.gv.at
T +43 1 711 00-805115
Gibt es die Möglichkeit einer Ausfuhrgenehmigung für sanktionierte Güter wenn es zu einem Garantieanspruch in Russland kommt?
Grundsätzlich stellen Garantieansprüche keinen Grund für eine Ausstellung einer Ausfuhrgenehmigung dar. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen – bspw. für Altverträge innerhalb bestimmter Zeiträume, humanitäre Lieferungen, etc. Dies gilt es für jeden einzelnen Fall individuell zu prüfen.
Wo ist die Liste sanktionierter russischer Kunden abrufbar. Bzw. wohin muss die Endverbleibserklärung zur Prüfung des russischen Kunden geschickt werden?
Wir halten die Personenlisten in unserer Sanktionsübersicht aktuell. Die offiziellen Personenlisten werden in den jeweiligen Verordnungen veröffentlicht und zeitnah in die EU Sanctions Map eingepflegt. Einen Abgleich der Namen Ihres Kunden mit gelisteten Personen führt auch das AußenwirtschaftsCenter Moskau gerne für Sie durch. Bitte geben schreiben Sie uns hierzu eine Email unter Angabe der russischen Steuer- (INN) und Registrierungsnummer (OGRN) Ihres Geschäftspartners. Eine Endverbleibserklärung kann Bestandteil eines Antragsverfahrens im BMDW sein.
Was genau zählt zu Hoch-Technologie Gütern? Gibt es hier irgendwo eine genaue Definition?
Wie sieht Dual Use etc. eigentlich für innerrussische Lieferungen aus? Also wenn eine EU Firma in Russland möglicherweise sanktionierte Güter zukauft, und innerhalb Russlands wieder ausliefert?
Die Sanktionen gelten für EU-Unternehmen und für EU-Bürger sowie für andere Personen wenn sie sich in der EU aufhalten oder in der EU tätig werden. Bei Tochterunternehmen in Russland ist also darauf zu achten, dass weder die EU-Muttergesellschaft in das Geschäft involviert ist noch ein österreichischer Staatsbürger bei dem Geschäft tätig wird.