Geförderte Energieberatung für Unternehmen im Burgenland
Unser Angebot
Die Wirtschaftskammer Burgenland verlängert die betriebliche Energieberatung zur technologieneutralen Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Bewältigung technischer, ökologischer und betriebswirtschaftlicher Herausforderungen vorerst bis 30.06.2023.
Für die Aktion stehen EUR 150.000,- zur Verfügung.

Geförderte Energieberatung
Die Beratungskosten im Ausmaß von max. 8 Stunden á EUR 90,- exkl. USt. werden zu
80 % gefördert.
Wie läuft die Förderung einer Beratung ab?
- Kontaktaufnahme mit Beratungsunternehmen
Die Auswahl und Beauftragung des Beraters erfolgt durch das Mitglied. Die Wirtschaftskammer hat unter Beraterliste eine Liste der zur Auswahl stehenden Berater veröffentlicht. Die Listung erfolgt durch Antrag und nach Prüfung durch die WKB.
Hier finden Sie die Beraterliste. Sie nehmen mit dem Berater Ihrer Wahl Kontakt auf und definieren das Beratungsprojekt. Die Berater sind unabhängig, erkennen Potential von Energie-und/oder Ressourceneffizienz und begleiten neutral sowie lösungsorientiert. Der Beratungsleitfaden ist HIER abrufbar.
- Beantragung Energieberatung
Zunächst übermitteln Sie das Förderantragsformular an energieberatung@wkbgld.at bis spätestens 30.06.2023. Jedes Mitglied kann bis zu diesem Stichtag eine geförderte Energieberatung beantragen.
- Förderzusage
Nach Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit einer Registrierungsnummer, die zugrunde liegende Förderrichtlinie und die zur Abrechnung und Förderauszahlung notwendigen Formulare und Beratungsunterlagen. Ihr gewählter Berater wird parallel über die Förderzusage und die darin enthaltenen Daten informiert.
- Beratungsdurchführung
Der Berater berät Sie auf Basis des Beratungsleitfadens und sucht gemeinsam mit Ihnen entsprechende Lösungen. Abschließend wird das Beratungsprotokoll von Ihnen beiden gemeinsam unterzeichnet. Der Berater legt Ihnen die Rechnung, die Sie vollständig bezahlen.
- Förderabrechnung
Das Förderabrechnungsformular wird vom Mitglied ausgefüllt bis spätestens 30.09.2023 an energieberatung@wkbgld.at mit Kontoverbindung und den Beilagen (Rechnung, Zahlungsnachweis und Beratungsprotokoll) gemailt.
- Förderauszahlung
Die Wirtschaftskammer überprüft die übermittelten Unterlagen und leitet die Auszahlung der Förderung an Sie in die Wege.
Hinweis: Sollten Förderungen zu Unrecht bezogen werden oder worden sein, müssen diese rückerstattet werden.