Geförderte Energie- und Nachhaltigkeitsberatung für Unternehmen im Burgenland
Aktion der Wirtschaftskammer Burgenland
Lesedauer: 1 Minute
Über die Aktion geförderte Energie- und Nachhaltigkeitsberatung
Die Wirtschaftskammer Burgenland bietet eine Beratung zur Integration des Nachhaltigkeitsgedankens und der Energieeffizienz in betrieblichen Abläufen und Organisationsstrukturen an und verlängert das Förderprogramm bis 30.06.2024.
- Für die Aktion stehen insgesamt EUR 150.000 zur Verfügung.
- Beratungskosten im Ausmaß von max. 8 Stunden á EUR 90,- exkl. USt. werden zu 80 % gefördert.
Wie läuft die Förderung einer Beratung ab?
Kontaktaufnahme mit Beratungsunternehmen
Die Auswahl und Beauftragung des Beraters erfolgt durch das Mitglied. Die Wirtschaftskammer hat unter Beraterliste eine Liste der zur Auswahl stehenden Berater veröffentlicht. Die Listung erfolgt durch Antrag und nach Prüfung durch die WKB.
Hier finden Sie die Beraterliste (PDF). Sie nehmen mit dem Berater Ihrer Wahl Kontakt auf und definieren das Beratungsprojekt. Die Berater sind unabhängig, erkennen Potential von Energie-und/oder Ressourceneffizienz und begleiten neutral sowie lösungsorientiert. Beratungsleitfaden als PDF
Beantragung Energie-u. Nachhaltigkeitsberatung
Zunächst übermitteln Sie das Förderantragsformular an nachhaltigkeitsberatung@wkbgld.at bis spätestens 30.6.2024.
Förderzusage
Nach Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit einer Registrierungsnummer, die zugrunde liegende Förderrichtlinie und die zur Abrechnung und Förderauszahlung notwendigen Formulare und Beratungsunterlagen. Ihr gewählter Berater wird parallel über die Förderzusage und die darin enthaltenen Daten informiert.
Beratungsdurchführung
Der Berater berät Sie auf Basis des Beratungsleitfadens und sucht gemeinsam mit Ihnen entsprechende Lösungen. Abschließend wird das Beratungsprotokoll von Ihnen beiden gemeinsam unterzeichnet. Der Berater legt Ihnen die Rechnung, die Sie vollständig bezahlen.
Förderabrechnung
Das Förderabrechnungsformular wird vom Mitglied ausgefüllt bis spätestens 30.09.2024 an nachhaltigkeitsberatung@wkbgld.at mit Kontoverbindung und den Beilagen (Rechnung, Zahlungsnachweis und Beratungsprotokoll) gemailt.
Förderauszahlung
Die Wirtschaftskammer überprüft die übermittelten Unterlagen und leitet die Auszahlung der Förderung an Sie in die Wege.