Corona-Unterstützungsfonds der Wirtschaftskammer Burgenland
"Corona-Unterstützungsfonds der WKB"
- Start: Sie können ab sofort beim Corona-Unterstützungsfonds einreichen
- Beantragung: Ausschließlich über dieses Online-Formular:
hilfsfonds.bgld.wko.at
- Ansprechpartner: Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich an Ihre Regionalstelle
Die Corona-Pandemie hat die burgenländischen Betriebe hart getroffen. Daher startet die Wirtschaftskammer Burgenland ab sofort mit einem eigenen Corona-Unterstützungsfonds.
Dieser soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Maßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind.
Eine Förderung ist im Rahmen eines der folgenden vier Programme möglich:
- Programm 1 „Lückenschluss zum Härtefall-Fonds“
- Programm 2 „Neu- und Durchstarten“
- Programm 3 „Aus- und Weiterbildung“
- Programm 4 „Wirtschaftsstandort | Projektentwicklung“
Die Beantragung der Förderung erfolgt ausschließlich online über ein eigens dafür vorgesehenes Formular. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der sieben Regionalstellen der Wirtschaftskammer Burgenland zur Verfügung.
Alle weiteren Informationen, z. B. welche Voraussetzungen für eine Beantragung der Förderung erfüllt werden müssen, finden Sie in den unten stehenden FAQ.
FAQ zum Corona-Unterstützungsfonds der WKB
Was ist das Ziel des Corona-Unterstützungsfonds der WKB?
Wer kann eine Unterstützung im Rahmen des Corona-Unterstützungsfonds der WKB beantragen?
Förderungsnehmer müssen folgende Voraussetzungen als Grundlage zur Gewährung einer Förderung erfüllen:
- Unternehmensgröße: EPU (0 Mitarbeiter) bis KMU (<250 Mitarbeiter).
- Das Unternehmen (die Mitgliedschaft in der WKO) besteht seit mindestens 1.1.2020. Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht eine aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Burgenland.
- Die Gewerbeberechtigung ist mindestens 5 Monate im Jahr aufrecht.
- Der Betrieb oder die Betriebsstätte, für die die Förderung beantragt wird, befindet sich im Burgenland.
Wer hat keinen Anspruch auf eine Förderung?
Von einer Förderung generell ausgeschlossen sind Betriebe bzw. Unternehmen:
- bei welchen ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. ein Vorverfahren eingeleitet ist;
- ein Konkursantrag mangels Masse abgewiesen wird;
- bei Verlust der Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer Burgenland;
- bei Veräußerung oder Stilllegung des Betriebes oder
- beim Bestehen von Grundumlagenrückständen zum Zeitpunkt der Antragstellung;
- Unternehmen, welche nach dem 01.01.2020 gegründet haben.
Wie erfolgt eine Förderung im Rahmen des Corona-Unterstützungsfonds der WKB?
Welche besonderen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Unterstützung des dem Programm 1 „Lückenschluss zum Härtefall-Fonds“ zu erhalten?
Welche Maßnahmen sind im Programm 2 „Neu- und Durchstarten“ förderungsfähig?
Mitglieder, die als Folge der COVID-19-Pandemie mit ihrem Unternehmen neu- oder durchstarten müssen oder wollen und dazu professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, sollen bei diesem Vorhaben finanziell unterstützt werden.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen förderungsfähig:
- Beratungsleistungen in den Bereichen:
- Finanzen und Liquidität
- Ressourcen, Prozesse und Digitalisierung
- Ausbau von Home-Office- und Telearbeitslösungen und IT-Security
- Qualitätsmanagement, Strategie, Umstrukturierung
- Optimierung der Unternehmens- bzw. Arbeitsabläufe sowie Anpassung des Geschäftsmodells
- Marketing und Werbemaßnahmen von Unternehmen:
- Neugestaltung des gesamten Marketings
- Neugestaltung und Verbesserung von Webauftritten sowie des gesamten Online-Angebots
- Unternehmenspräsentation (z.B.: Werbebroschüren, Werbefotos, Werbematerialien etc.)
Im Rahmen dieses Programmes förderbar sind Leistungen, die überwiegend im Bereich Beratung und Kreativwirtschaft erbracht wurden.
Welche Maßnahmen sind von einer Förderung im Rahmen des Programm 2 ausgeschlossen?
Welche Maßnahmen sind im Programm 3 „Aus- und Weiterbeildung“ förderungsfähig?
Welche Maßnahmen sind im Programm 4 „Wirtschaftsstandort | Projektentwicklung“ förderungsfähig?
Förderungsfähig sind Maßnahmen und Projekte zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Burgenland. Davon umfasst sind insbesondere:
- Maßnahmen wie Standortanalysen, Projektentwicklung z.B.: im Bereich neuer Infrastrukturprojekte
- Initiativen im Bereich Standortmarketing (z.B.: Maßnahmen zur Belebung von Ortszentren/Innenstädten/Einkaufsstraßen)
- die Erhebung und Auswertung von Basisdaten als Grundlage zur weiteren Entwicklung neuer Ideen und Projekte für Gemeinden, Regionen etc.
Wie hoch ist die Unterstützung in Programm 1? Kann ich Programm 1 und die Programme 2-4 kombinieren?
Die Unterstützung in Programm 1 liegt zwischen 500 und 3.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Unternehmensgröße und der Dauer einer aufrechten Mitgliedschaft in der WKB im Jahr 2020 ab. Jeder Mitgliedsbetrieb kann nur einmal im Rahmen des Corona-Unterstützungsfonds eine Förderung erhalten. Im Rahmen der Antragstellung ist anzugeben, aus welchem Programm eine Förderung beantragt wird.
Wie hoch ist eine Unterstützung im Rahmen der Programme 2-4?
Wie erfolgt die Beantragung?
Jedenfalls benötigt werden ein Identifikationsnachweis (gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) und ein Nachweis der Bankverbindung (Kopie der Bankomatkarte (IBAN und Kontoinhaber müssen erkennbar sein) oder eine Bestätigung der kontoführenden Bank).
Beim Programm "Lückenschluss zum Härtefall-Fonds des Bundes" ist gegebenenfalls der schriftliche Nachweis über die Ablehnung aus dem Härtefall-Fonds des Bundes (Phase 1+2) beizulegen. Bei den Programmen „Neu- und Durchstarten“, „Aus- und Weiterbildung“ oder „Wirtschaftsstandort | Projektentwicklung“ gegebenenfalls eine Beschreibung der Leistung sowie jedenfalls das entsprechende Angebot bzw. die Rechnung samt Zahlungsnachweis.
Im Rahmen der Antragstellung müssen die erforderlichen Dokumente und Nachweise elektronisch hochgeladen werden damit der Antrag entsprechend geprüft werden kann.
Muss ich vor Beginn der Leistung um eine Förderung aus den Programmen 2-4 ansuchen und brauche ich eine Förderungszusage?
Kann ich vor Beginn der Leistung um eine Förderung aus den Programmen 2-4 ansuchen?
Ist eine Zuwendung aus dem Corona-Unterstützungsfonds steuerpflichtig?
Ist die Förderung durch den Unterstützungsfond mit anderen Landes- und Bundesförderungen kombinierbar?
Eine Unterstützung aus dem Programm 1 kann beantragt werden, wenn keine Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds des Bundes (Phase 1 und/oder Phase 2) bezogen wurde. Ob das Unternehmen weitere Bundes-oder Landesförderungen in Anspruch genommen hat (z.B.: Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz oder auch projektbezogene Förderungen wie z.B. Investitionsprämien/-förderungen) ist im Programm 1 nicht relevant.
Eine Unterstützung aus den Programmen 2-4 kann nur gewährt werden, wenn für die eingereichte Leistung keine weitere Bundes- oder Landesförderung beantragt/bezogen wird/wurde. Ob das Unternehmen Leistungen aus dem Härtefallfonds, dem Fixkostenzuschuss oder dem Umsatzersatz bezogen hat ist in den Programmen 2-4 nicht relevant.Ich habe bereits aus dem Härtefall-Fonds eine Unterstützung erhalten. Darf ich in den Programm 2-4 noch beantragen?