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Digi-Scheck für Lehrlinge 2021 & 2022

Sei schlau und bilde dich weiter

Hinweis:
Bitte beachten Sie die in Wien geltenden waff-Erweiterungen: Info für Bildungsanbieter in Wien | Digi-Scheck für Lehrlinge in Wien
Achtung:
Diese Seite gilt nur für den Digi-Scheck 2021 & 2022.
Für den Digi-Scheck 2023 & 2024 gibt es eine geänderte Informationsseite geben.

Was wird gefördert?

Ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz).

Welche Kurse förderbar sind, erfährt der Lehrling beim Bildungsanbieter oder bei Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern (siehe Ansprechpartner ganz unten). Aktuell sind mehr als 10.000 Kurse bereits genehmigt und förderbar ­- auch wenn diese als interaktive und individualisierte Präsenzkurse coronabedingt mit digitalen Tools durchgeführt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben.

Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, da für diese eigene Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.

Möglich ist eine Direktverrechnung durch Bildungsanbieter, sofern diese dieses Service anbieten (Infos dazu stellt der Bildungsanbieter zur Verfügung).

Wie hoch ist die Förderung?

100 % der Kosten für genehmigte Kursmaßnahmen (inkl. allfälliger USt.)

  • bis zur Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme
  • bis zu 3 Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich
  • Kosten oberhalb der Fördergrenze von 500 Euro sind vom Lehrling selbst zu tragen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 31.Dezember 2022 stattfinden. Kurse, die vor dem Jahr 2021 begonnen haben oder nach dem Jahr 2022 enden, werden nicht gefördert.
  • Bei Antragstellung durch den Lehrling ist eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über Anwesenheit von mindestens 75 % der Kursdauer notwendig.
  • Die Rechnung und eine Zahlungsbestätigung zum Nachweis der Bezahlung des Kurses ist beizulegen.
  • Zahlungen durch andere Personen aus dem Umfeld des Lehrlings an den Kursanbieter sind selbstverständlich möglich. In diesem Fall kann der Lehrling den IBAN der (auch juristischen) Person angeben, die tatsächlich die Kurskosten beglichen hat.
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Mindestförderbetrag: 30 Euro
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Der Antrag kann auch durch den Bildungsanbieter vorfinanziert und eingereicht werden.

Es gelten besondere Voraussetzungen. Vorzulegen sind:

  • das vom Lehrling unterzeichnete Antragsformular mit einer Selbst- und Einverständniserklärung des Bildungsanbieters zur Direktverrechnung,
  • die Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters sowie eine vom Lehrling täglich unterzeichnete Anwesenheitsbestätigung
  • die Rechnung an den Lehrling. Nur Kurskosten, die über das förderbare Ausmaß hinausgehen, dürfen dem Lehrling zur Zahlung vorgeschrieben werden. Ein Zahlungsnachweis des Lehrlings ist nur für Rechnungsbeträge notwendig, die über die Förderobergrenze hinausgehen.

Wer beantragt die Förderung bis wann?

  • Der Förderantrag inklusive Beilagen ist entweder durch den Lehrling oder den Bildungsanbieter einzubringen.
  • Der Lehrling bestätigt mit der Unterschrift unter dem Antragsformular, dass er die damit verbundene Verpflichtungserklärung gelesen und verstanden hat und den festgehaltenen Verpflichtungen nachkommt.
  • Der Bildungsanbieter bestätigt die besonderen Bedingungen für seine Direktverrechnung mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformular.
  • Die Frist für die Antragstellung endet 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Information zur Übermittlung des Förderantrags

Die Antragsstellung ist per E-Mail, Post und Fax möglich:

E-Mail:

  • Senden Sie ein E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (= ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
    Falls Ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per E-Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u. a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen. 
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes E-Mail wird von uns empfangen und wie ein unverschlüsseltes E-Mail verarbeitet.
  • Wenn Sie uns ein unverschlüsseltes E-Mail senden, dann muss auch der Anhang unverschlüsselt sein.

Post:

  • Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert). 

Fax:

  • Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer (auch per E-Fax).

Nicht fristgerechte Antragstellung:

Nicht zulässig sind nachstehend gelistete Übermittlungsformen, da die Inhalte bzw. Anhänge nicht gelesen und verarbeitet werden können. Diese Varianten sind daher nicht fristwahrend:

  • Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulares inklusive Beilagen in der Cloud (als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste). Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt.
  • Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
  • Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.

Förderanträge und Ansprechpartner

Gewerbliche Lehrbetriebe

» Ansprechpartner 

Landwirtschaftliche Lehrbetriebe

» Ansprechpartner Landwirtschaft


» zum Richtlinientext

Stand: