Digi-Scheck für Lehrlinge 2021 & 2022 – Info für Bildungsanbieter
Sei schlau und bilde dich weiter
Hinweis:
Bitte beachten Sie die in Wien geltenden waff-Erweiterungen: Info für Bildungsanbieter in Wien | Digi-Scheck für Lehrlinge in Wien
Diese Seite gilt nur für den Digi-Scheck 2021 & 2022.
Für den Digi-Scheck 2023 & 2024 gibt es eine geänderte Informationsseite.
Wir wollen Lehrlinge und Lehrbetriebe bei den durch die COVID-19-Krise bedingten Herausforderungen aktiv unterstützen. Deswegen wird für ergänzende Bildungsmaßnahmen für Lehrlinge in den Jahren 2021 und 2022 diese Unterstützung im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung angeboten.
Die allgemeine Information zur Förderung entnehmen Sie bitte der Infoseite zur Förderung. Diese Infoseite enthält die wichtigsten Punkte für den Bildungsanbieter.
Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.
Wer kann den Antrag stellen und einbringen?
Den Antrag stellen und unterschreiben muss immer der Lehrling, der auch Fördernehmer ist. Lehrlinge sind Personen, die bei einem Lehrberechtigten, nach § 2 BAG bzw. § 1 Abs. 1 LFBAG, einen Lehrberuf erlernen. ÜBA-Lehrlinge werden bereits durch eigene Bildungsmaßnahmen unterstützt und sind somit nicht antragsberechtigt.
Wir wollen die Lehrlinge bei den ergänzenden Bildungsmaßnahmen finanziell entlasten. Deswegen ist es den Bildungsanbietern möglich, ihre förderbaren (= genehmigten) Kurse vorzufinanzieren. Das bedeutet: Der Bildungsanbieter erhält die Kurskosten nicht vom Lehrling, sondern direkt vom Fördergeber. Somit kann der Bildungsanbieter den vom Lehrling gestellten und unterschriebenen Antrag selbst beim zuständigen Förderreferat einbringen (die Bankverbindung des Bildungsanbieters ist zur Überweisung des Förderbetrages anzugeben).
Was ist ein genehmigter Kurs?
Die gute Nachricht vorweg: Es sind bereits über 10.000 Kurse im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung genehmigt und damit förderbar. Dazu gehören auch Kurse der Ausbildungsverbundmaßnahmen bzw. zwischen- oder überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Bei Unklarheiten, ob eine von Ihnen angebotene Bildungsmaßnahme bereits genehmigt und damit förderbar ist, stehen Ihnen die Lehrlingsstellen für Rückfragen zur Verfügung.
Wie kann ich einen noch nicht im Rahmen von Lehre fördern genehmigten Kurs genehmigen lassen?
Bitte beachten Sie: Das Genehmigungsverfahren beinhaltet eine inhaltliche Prüfung durch die Lehrlingsstelle und dauert mindestens einen Monat. Der Bildungsanbieter informiert die zuständige Lehrlingsstelle formlos über die geplante Kursmaßnahme. Sie können die Dauer des Genehmigungsverfahrens kurz halten, indem Sie die benötigte inhaltliche Kursbeschreibung (fachlich, Qualität, Motivation, Dauer) gemeinsam mit einem Antragsformular für einen bestimmten Lehrling an die zuständige Lehrlingsstelle senden. Die Arbeiterkammer ist von der Bewertung durch die Lehrlingsstelle zu informieren. Das Antragsformular sowie die inhaltliche Beschreibung der Maßnahme werden daher der Arbeiterkammer des zuständigen Bundeslandes übermittelt. Sie kann dazu innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme abgeben.
Wenn diese Stellungnahmen von der Arbeiterkammer und Lehrlingsstelle positiv sind, ist die Ausbildungsmaßnahme genehmigt. Sie werden dann vom Ausgang des Verfahrens verständigt.
Was außerdem möglich ist: Sie können einen Kurs beim Förderausschuss des Bundesberufsausbildungsbeirats zur Genehmigung einreichen. Dieser tagt in größeren Abständen und daher dauert das Genehmigungsverfahren tendenziell länger als bei der ersten Variante. In diesem Fall ist auch die Lehrlingsstelle Ihr Ansprechpartner.
Ausgeschlossen sind reine Produktschulungen, nicht arbeitsmarktorientierte Bildungsmaßnahmen (z. B. Hobbykurse) und Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens verbindlichen Grundausbildung.
Wie läuft die Direktverrechnung mit dem Fördergeber ab?
Der Bildungsanbieter kann einfach und direkt abrechnen:
- Der Lehrling füllt online bei Buchung des Kurses ein Antragsformular inklusive Datenschutzerklärung aus. Wenn der Lehrling elektronisch signieren kann, ist das schon jetzt möglich.
- Wenn der Bildungsanbieter die Buchung akzeptiert, ergänzt dieser das Antragsformular um seine Kontodaten.
- Das Formular enthält eine für die Direktverrechnung notwendige Erklärung des Bildungsanbieters, welche durch die Unterzeichnung oder elektronische Signierung des Antragsformulars akzeptiert wird. Anschließend sendet dieser das Antragsformular plus Rechnung an die Lehrlingsstelle.
- Dort wird der Antrag registriert. Wenn der Lehrling zum Zeitpunkt des Einbringens der Unterlagen grundsätzlich förderbar ist: Der Bildungsanbieter wird per E-Mail informiert, dass der Lehrling zum Zeitpunkt der Anfrage förderbar ist (Sammel-E-Mails sind möglich). Natürlich müssen sämtliche Förderbedingungen (z. B. nicht mehr als 3 Kurse pro Jahr, tatsächliche Teilnahme, weiterhin aufrechter Lehrvertrag am letzten Tag des Kurses) erfüllt sein.
- Während der Kurs stattfindet, unterzeichnet der Lehrling an einem Präsenztag das Antragsformular, das später noch an die Lehrlingsstelle übermittelt werden muss (falls das Formular noch nicht online elektronisch signiert wurde)
- Nachdem die Ausbildungsmaßnahme abgeschlossen ist, übermittelt der Bildungsanbieter die Nachweise zur Teilnahme des Lehrlings an die Lehrlingsstelle. Falls die Kosten für die Ausbildungsmaßnahme die Förderobergrenze übersteigen, muss noch eine Zahlungsbestätigung beigelegt werden. Diese gibt Auskunft über die Zahlung des Restbetrags durch den Lehrling an den Bildungsanbieter.
- Die Lehrlingsstelle zahlt den Förderbetrag aus.
- Der Lehrling wird schriftlich über die Bewilligung der Förderung informiert.
Voraussetzungen für die direkte Buchung des Förderbetrages auf das Konto des Bildungsanbieters
Die wichtigsten Voraussetzungen werden hier kurz aufgelistet. Ein detaillierter Überblick ist auf der Infoseite zur Förderung zu finden.
- Der Lehrling muss mindestens 75 % des Kurses absolviert haben. Die Teilnahmebestätigung für diesen Zeitraum ist unbedingt erforderlich.
- Der Lehrling unterschreibt selbst den Antrag (meistens vor Ort im Rahmen des Kurses). Er erklärt sich damit einverstanden, dass der Förderbetrag direkt an den Bildungsanbieter überwiesen wird.
- Der Bildungsanbieter unterschreibt den Antrag mit der Selbsterklärung, dass er dem Lehrling keine Rechnung in Höhe der Förderung legt. Nur Beträge über der Förderobergrenze von 500 Euro dürfen dem Lehrling vorgeschrieben werden.
Welche Unterlagen benötigt der Bildungsanbieter für die direkte Buchung des Förderbetrages auf sein Konto?
Folgende Unterlagen:
- Unterschriebener Förderantrag
- Rechnung an den Lehrling, nur Beträge über der Fördergrenze sind dem Lehrling zur Zahlung vorgeschrieben
- Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters
- Für jeden Unterrichtstag eine vom Lehrling unterschriebene Anwesenheitsbestätigung
- Zahlungsnachweis für 500 Euro übersteigende Rechnungsbeträge
Weitere Infos für Lehrlinge sowie alle Infos zu den Formularen finden Sie auf unserer Infoseite zur Förderung.