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Förderung für Lehrlinge in COVID-19-Kurzarbeit: Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen

Unterstützung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen

Achtung: Die Förderung ist ausgelaufen. 

Es können noch Kursmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 besucht wurden zur Förderung eingereicht werden.

Was wird gefördert?

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

Methodik Präsenz/Online

Förderbar sind alle bisher genehmigten Ausbildungsmaßnahmen. Wenn diese als Präsenzkurse genehmigten Maßnahmen coronabedingt mit digitalen Tools durchgeführt werden, die interaktiv und individualisiert auszugestaltet sind, gelten sie ebenfalls als genehmigt.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. für

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
  • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme liegt im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. Dezember 2022. Maßnahmen die früher beginnen oder später enden, werden nur anteilig für den förderbaren Zeitraum gefördert (Aliquotierung nach Unterrichtsstunden).
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten.
    Dies ist nachzuweisen durch eine Rechnung und einen Zahlungsnachweis, der den Zahlungsfluss vom Lehrberechtigten zum Kursanbieter dokumentiert.
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
    Ausnahme dazu: Sollten Kurse aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden sein, werden die nachgeholten Kurse dann gefördert, wenn der Lehrvertrag im Zeitpunkt der Anmeldung zum abgesagten Kurs aufrecht war.
  • Der Kurs wird im Rahmen des Zeitraumes absolviert, in dem für den Lehrling eine Covid-19-Kurzarbeitshilfe genehmigt wurde
  • Die geförderte Ausbildungszeit wurde in die Ausfallszeit eingerechnet
  • Entweder auf der Rechnung oder auf der Teilnahmebestätigung muss UNBEDINGT die Anzahl der Stunden der Maßnahme vermerkt sein:
    Als Unterrichtseinheit gilt immer eine Stunde, einschließlich Pause.
    Wenn eine Maßnahme vor dem 1. Oktober 2020 beginnt oder nach dem 31. Dezember 2022 endet, müssen die Ausbildungsstunden pro Tag und Lehrling aufgelistet sein
  • Der Lehrbetrieb gibt auf dem Antragsformular die Projektnummer an, unter dem die Covid-19-Kurzarbeitshilfe vom AMS genehmigt wurde. Die Projektnummer ist ein Pflichtfeld.
  • Der Kursteilnehmer muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer vorweisen können.
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro
  • Achtung: Wenn Kurse nach 20 Uhr oder an Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen stattfinden, bitte vorab mit den Förderreferaten Ihrer Lehrlingsstelle Kontakt aufnehmen. Denn nicht alle derartigen Kurse sind förderbar.
  • Es müssen weitere Förderungen öffentlicher Stellen für die Teilnahme an geförderten Ausbildungsmaßnahmen bekanntgegeben werden.
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Wer beantragt die Förderung bis wann?

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Der Antragsteller bestätigt mit der Unterschrift unter dem Antragsformular, dass er die damit verbundene Verpflichtungserklärung gelesen hat, verstanden hat und den dort festgehaltenen Verpflichtungen nachkommt.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme, spätestens am 31. März 2023.

Besonderheiten der Antragstellung

  • Aus Rechnungen oder Teilnahmebestätigungen hat die Zahl der jeweils verrechneten Maßnahmenstunden je Teilnehmer/in hervorzugehen.
    Wenn eine Maßnahme über den förderbaren Zeitraum hinausgeht wird jedenfalls zusätzlich eine taggenaue Aufstellung der Maßnahmenstunden benötigt.

Wege der Antragstellung

  • Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch und sicher!
    Dies geschieht über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).
  • Weitere sichere Antragstellung:
    E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (=ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
    Falls ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u.a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen.
  • Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes Mail wird von uns empfangen und verarbeitet wie ein unverschlüsseltes E-Mail.
  • Unverschlüsselter gescannter Anhang zu einem E-Mail ohne Verschlüsselung an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
  • Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).

Was gilt nicht als fristwahrende Antragstellung?

Nicht zulässige Antragstellungen sind nachstehend gelistete Varianten, da die Inhalte bzw. Anhänge weder gelesen noch verarbeitet werden. Diese Varianten der versuchten Antragstellung können daher keine fristwahrende Antragstellung begründen.

  • Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulars inkl. Beilagen in der Cloud, etwa als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste.
    Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt.
  • Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird.
    Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
  • Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht.
    Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.

Wie komme ich zu meinem Förderantrag und wer sind meine Ansprechpartner?

gewerbliche Lehrbetriebe

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