Konzerngesellschaften
Definition laut Förderrichtlinien inkl. Berechnungsbeispielen zur Konzernzusammengehörigkeit
Laut Förderrichtlinie gilt:
Definition der Betriebsgrößenklasse
Kriterium für die Bestimmung der Betriebsgröße ist die Beschäftigtenzahl zum 1. Juli 2020. Die Beschäftigten werden nach Vollzeitäquivalenten (Arbeitsverträge desselben Dienstgebers; Konzerngesellschaften mit über 50% Beteiligung sind zusammenzurechnen) ohne Lehrlinge und Personen in Mutterschutz oder Elternkarenz gezählt.
Was bedeutet das für Sie als antragstellenden Lehrbetrieb?
Sie sind davon betroffen, wenn ein Eigentümer der antragstellenden Firma mit mehr als 50% Anteil noch andere Firmenbeteiligungen mit mehr als 50% Anteilen hält.
Zum besseren Verständnis lesen Sie bitte die nachstehenden beiden Beispiele mit tabellarischer Überblickstabelle durch.
Aus der Sicht einer A-GmbH mit 29 Vollzeitäquivalenten wird geprüft, ob ein Antrag gestellt werden kann.
Die A-GmbH ist eine 51% Tochterfirma der Holding Z-GmbH mit 4 Vollzeitäquivalenten.
Die Z-GmbH hat weitere Tochterfirmen:
Die B-GmbH ist eine 100% Tochterfirma mit 15 Vollzeitäquivalenten.
Die C-GmbH ist eine 49% Tochterfirma mit 35 Vollzeitäquivalenten.
Berechnung 1:
Wenn es bei diesen Firmen bleibt, sind 29 A + 4 Z + 15 B + 0 C = 48 Vollzeitäquivalente Mitarbeiter. Die Firma C wird nicht zugerechnet, da unter 50% Beteiligung. Die Beschäftigten der A GmbH werden komplett dazugezählt. Keine Firma kann den Kleinstunternehmerbonus beantragen, alle Firmen können den Kleinunternehmerbonus beantragen.
Wenn die Holding Z-GmbH auch noch die 90% Tochter D-GmbH mit 43 Vollzeitäquivalenten hat, kann nur noch die Firma C-GmbH den Kleinunternehmerbonus beantragen.
Beispiel 1 | Mütter mit Beteiligungsanteilen | Durchgerechnete | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Töchter | Mitarb/Firma | Z-GmbH | Herr X | Herr Y | Herr Z | Vollzeitäquivalente |
A-GmbH | 29 | 51% | 24% | 25% | 48 | |
B-GmbH | 15 | 100% | 48 | |||
C-GmbH | 35 | 49% | 26% | 25% | 35 | |
Z-GmbH | 4 | 100% | 48 | |||
Antrag Kleinunternehmerbonus | ||||||
Firmen A, B, C und Z können den Kleinunternehmerbonus erhalten. |
Beispiel 2 | Mütter mit Beteiligungsanteilen | Durchgerechnete | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Töchter | Mitarb/Firma | Z-GmbH | Herr X | Herr Y | Herr Z | Vollzeitäquivalente |
A-GmbH | 29 | 51% | 24% | 25% | 91 | |
B-GmbH | 15 | 100% | 91 | |||
C-GmbH | 35 | 49% | 26% | 25% | 35 | |
Z-GmbH | 4 | 100% | 91 | |||
D-GmbH | 43 | 90% | 10% | 91 | ||
Antrag Kleinunternehmerbonus | ||||||
Nur Firma C kann noch den Kleinunternehmerbonus erhalten. |