Lehrling lächelnd Glasscheibe auf Werkbank vermessend
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Lehrabschlussprüfung

Alle wichtigen Informationen und Dokumente zu Ihrer Lehrabschlussprüfung

Lesedauer: 1 Minute

27.09.2023

Jeder Lehrling kann am Ende der Lehrzeit freiwillig eine Lehrabschlussprüfung (LAP) ablegen.

Antrag und Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (LAP)

Für die Zulassung zur LAP muss der Lehrling einen Antrag stellen. Der Betrieb unterstützt mit Kostenübernahme und Freistellung.

Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung

In bestimmten Fällen kann die Lehrlingsstelle auf Antrag ausnahmsweise die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung mittels Bescheid erteilen.

Wiederholungsprüfung

Wenn man die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich besteht, kann man sie auf Antrag wiederholen. Das ist grundsätzlich unbegrenzt oft möglich - es können aber Kosten für die Wiederholungsprüfungen anfallen. 

Zusatzprüfung in (anderen) Lehrberufen

Personen, die bestimmte Schulen oder Prüfungen absolviert haben, können Zusatzprüfungen in fachlich nahestehenden Lehrberufen ablegen.

Behaltezeit bzw. Weiterbeschäftigung von Lehrlingen

Üblicherweise beträgt die Weiterbeschäftigungszeit nach der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung drei Monate. Es gibt aber Ausnahmen.

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Für jeden Lehrberuf in Österreich gibt es eine Ausbildungsordnung und eine Prüfungsordnung. Diese Verordnungen des Bundesministeriums enthalten:

  1. das für den Lehrberuf spezifische Berufsprofil (die zur Berufsausübung notwendigen Tätigkeiten),
  2. das Berufsbild (Ausbildungsinhalte für die einzelnen Lehrjahre) sowie
  3. die Gegenstände und Prüfungsinhalte der Lehrabschlussprüfung.

Die Verordnungen finden Sie auf der Homepage des ibw sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).

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