Wie komme ich zum eingetragenen Meistertitel?
Fragen und Antworten zur Eintragung
- Wer kann den Meistertitel eintragen lassen?
- Wie kann ich den Meistertitel eintragen lassen?
- Wo kann ich den Meistertitel eintragen lassen?
- Was kostet die Eintragung?
- Was ist sonst noch zu beachten?
1. Wer kann den Meistertitel eintragen lassen?
Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, können seit 21. August 2020 diese Bezeichnung auch vor ihrem Namen führen. Es ist sowohl der volle Wortlaut, als auch die Abkürzung zulässig (z.B. "Mst.", "Mst.in" oder "Mstin"). Der Meistertitel darf auch in amtliche Urkunden eingetragen werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u.a.).
2. Wie kann ich den Meistertitel eintragen lassen?
Die Eintragung in das zentrale Melderegister oder in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage Ihres Meisterprüfungszeugnisses (Gesamtprüfungszeugnis) im Original.
Meistens werden auch noch andere Dokumente erforderlich sein (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde bei Namensänderung).
3. Wo kann ich den Meistertitel eintragen lassen?
Der Meistertitel kann bei jener Behörde eingetragen werden, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (z.B. beim Reisepass die Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt als Meldebehörde oder das Verkehrsamt für den Führerschein).
4. Was kostet die Eintragung?
Die Eintragung in das Melderegister ist kostenlos. Für Bestätigungen aus dem Melderegister wie für die Eintragung in amtliche Dokumente (z.B Reisepasse) oder Bestätigungen aus dem Melde- oder Staatsbürgerschaftsregister werden je nach Bundesland unterschiedlich hohe Gebühren eingehoben. Ist eine nachträgliche Eintragung nicht möglich (z.B. beim Scheckkartenführerschein, Personalausweis), so kann nur ein neuer Ausweis zu den geltenden Gebühren ausgestellt werden.