Corona-Ampelsystem
Einstufung ermöglicht zielgerichtete regionale Präventionsmaßnahme
Am 4. September 2020 ist das Corona-Ampelsystem des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Betrieb gegangen. Dieses ist online auf corona-ampel.gv.at abrufbar. Aufbauend auf der Corona-Ampel sollen entsprechende regionale Rechtsakte erlassen werden, die dann auch rechtsverbindlich sind. Bis dahin gelten weiterhin die bereits bestehenden bundesweiten Gesundheitsauflagen insbesondere die COVID-Lockerungs-VO.
Die Corona-Ampel ermöglicht zunächst eine Bewertung der regionalen epidemiologischen Situation ermöglichen. Hierzu analysiert eine Expertenkommission insbesondere das Verbreitungsrisiko (z.B. Ansteckungszahlen) und das Systemrisiko (z.B. Auslastung des Gesundheitsversorgungssystems), ehe für jeden Bezirk eine von folgenden Ampelfarben festgelegt wird:
- grün (geringes Risiko: einzelne Fälle, isolierte Cluster),
- gelb (mittleres Risiko: moderate Fälle, primär in Clustern),
- orange (hohes Risiko: Häufung von Fällen, die keinen Clustern zuordenbar sind),
- rot (sehr hohes Risiko: unkontrollierte Ausbrüche, großflächige Verbreitung).
Diese Einstufung soll in Zukunft zielgerichtete regionale Präventionsmaßnahmen ermöglichen. Abhängig vom jeweiligen epidemiologischen Risiko werden der Bundesminister, die Landeshauptleute und die Bezirksverwaltungsbehörden auch rechtlich verbindliche Hygienemaßnahmen vorschreiben. Solche beziehen sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Mindestmaßnahmen
- Arbeit und Wirtschaft
- Bildung
- Gesundheits- und Sozialbereich
- Sport
- Tourismus
- Transport
Eine Darstellung gegenwärtiger regionaler Maßnahmen ist unter folgender Internet-Adresse zu finden: corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/ .
Beachten Sie bitte, dass selbst auf der grünen Ampelstufe ein Infektionsrisiko besteht. Zudem gelten bereits bestehende bundesweite Gesundheitsauflagen weiterhin, selbst wenn zusätzliche regionale Maßnahmen erlassen werden sollten. Dementsprechend bleibt insbesondere die COVID-Lockerungs-VO vorerst in Kraft. Weitere Informationen zur bestehenden bundesweiten Rechtslage finden Sie in den Coronavirus-FAQ.
