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Standortinitiative - Förderung für Betriebsansiedlungen oder Standortveränderungen in Wien

Standort Wien - Barzuschuss für Wiener Unternehmen

  • Geltungsdauer: 01.1.2018 - 31.12.2023
  • Standort: Wien
  • Förderart: Zuschuss

Förderungswerber

Kleine, mittlere und große Wiener Unternehmen

Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen bzw. Unternehmen in Gründung.

Bestehende Unternehmen sind nur antragsberechtigt, wenn
a. zentrale Wertschöpfungstätigkeiten
- von ihnen bereits bei Antragstellung, spätestens aber bei Legung des Endberichts in einer Wiener Betriebsstätte erbracht werden oder
- nach Errichtung einer Wiener Betriebsstätte durch eine antragstellende
Errichtungsgesellschaft, spätestens jedoch bei Legung des Endberichts  von
einer mit dieser Errichtungsgesellschaft verbundenen Betriebsgesellschaft erbracht werden und wenn


b. diese Wiener Betriebsstätte einer der folgenden Gruppen zuordenbar ist:
- Produktionsunternehmen und produktionsnahe Dienstleister
mit Tätigkeitsschwerpunkt der zu betreibenden Betriebsstätte gem. ÖNACE-Code 2008 der Statistik Austria in den Gruppen

  • C 10 – 33 Herstellung von Waren,
  • E 38, 39 Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
  • J 59, 61-63 Information und Kommunikation,
  • M 71, 72 Architektur und Ingenieurbüros, technische, physikalische und chemische Untersuchung; Forschung und Entwicklung.- Unternehmen, die einen im Rahmen des Fachkonzepts „Produktive Stadt“ des STEP 2025 sog. „integrierten Einzelstandort“ übernehmen und betreiben, unter der Einschränkung, dass die übernommene Betriebsstätte am Standort danach nicht hauptsächlich Bürozwecken nd/oder Tätigkeiten des Handels dient.

- Unternehmen, die sich mit mehr als 100 Beschäftigten bereits an einem – als „integrierter Einzelstandort“ gewidmeten – Standort befinden, unter der Bedingung, dass die bestehende Betriebsstätte am Standort nicht hauptsächlich Bürozwecken und/oder Tätigkeiten des Handels dient.

- Zentrale und/oder regionale Headquarter, die in Wien angesiedelt sind oder sich neu ansiedeln werden und in denen mindestens 50 zusätzliche Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalent) bis spätestens 2 Jahre nach Fertigstellung der Betriebsstätte geschaffen werden.

Förderungszweck

Stärkung des Wirtschaftsstandortes Wien durch Ansiedlung bzw. Umsiedlung von Unternehmen.

Förderungsgegenstand

  • Errichtung oder Erweiterung von Betriebsobjekten auf neuen oder bereits bestehenden Betriebsstandorten in Wien (keine Förderung von Grundstückskäufen!)
  • Erwerb, Adaptierung bzw. Umbau von bestehenden Betriebsobjekten
  • Diversifizierung der Produktion durch neue, zusätzliche Produkte oder
    zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses der bestehenden Betriebsstätte 

Gefördert werden:

  • reine Baukosten
  • Kosten für Wirtschaftsgüter, die sinnvollerweise nicht in anderen Betriebsobjekten verwendet werden können
  • mit Bauausführung verbundene Nebenkosten
  • Kosten für den Ankauf von bestehender Bausubstanz
  • ...

Mindestbemessungsgrundlagen:

  • Kleine Unternehmen 150.000 Euro
  • Mittlere Unternehmen 300.000 Euro
  • Große Unternehmen 500.000 Euro

Ausschlussgrund

  • keine erforderliche Branchenzugehörigkeit
  • kein baulich klar abgrenzbares Projekt
  • Ankauf von Grundstücken
  • Unterschreitung der Mindestbemessungsgrundlage
  • ...

Art und Ausmaß der Förderung

Barzuschuss

Förderfähige Kosten: Bau-, Baunebenkosten, Ankauf bestehender Bausubstanz, ...

Förderquote:

  • Kleine Unternehmen max. 20 % der Bemessungsgrundlage
  • Mittlere Unternehmen max. 10 % der Bemessungsgrundlage
  • Große Unternehmen max. 10 % der Bemessungsgrundlage

Fördersumme: Angaben je Betriebsstandort innerhalb von 10 Jahren

  • Kleine Unternehmen max. 500.000 Euro
  • Mittlere Unternehmen max. 500.000 Euro
  • Große Unternehmen max. 200.000 Euro

Anmerkung

Indikatoren für die Bewertung:

  • Technologieniveau bzw. Innovationspotentiale des Betriebes am geförderten Standort
  • Beschäftigungseffekte des Projekts
  • Wertschöpfungsintensität des Betriebes am geförderten Standort
  • Exporttätigkeit des Betriebes am geförderten Standort
  • ökologische Effekte betreffend die Errichtung und Nutzung des Betriebsobjektes
  • ökologische Effekte des Produkts und der Produktionsweise
  • kommunales Interesse und regionalwirtschaftliche Relevanz
  • Projektumfang und -planung
  • ...

Die Vergabe der Fördergelder erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Bewertungspunkte.

Einreichung

Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
Einreichungen sind laufend möglich.

Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 | E foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Eckdaten
Richtlinie
Online-Einreichung

Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.