Personen mit Brillen blicken freudig auf einen Bildschirmmonitor in einem hellen, modernen Büro
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AMS Steiermark: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters

Förderung der Lohn- und Lohnnebenkosten des ersten Mitarbeiters

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die

  • seit mehr als drei Monaten voll GSVG-versichert sind und
  • erstmalig oder nach fünf Jahren

ihren ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen (über Geringfügigkeit)

Förderungszweck

Unterstützung bei der Anstellung des ersten Mitarbeiters während des ersten Anstellungsjahres

Förderungsgegenstand

Lohn- und Lohnnebenkosten des ersten Mitarbeiters

Ausschlussgrund

Dienstverhältnisse, die weniger als 2 Monate dauern

Einstellung von:

  • geschäftsführenden Organen
  • Lehrlingen
  • Ehepartnern, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Verwandten bis zum 2. Grad
  • Stief- und Adoptivkindern
  • freie Dienstnehmern
  • Werkvertragsnehmern und neuen Selbständigen

Art und Ausmaß der Förderung

25 % des Bruttogehaltes für 12 Monate

Bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr dauern, erfolgt eine Aliquotierung

Anmerkung

  • Der erste Mitarbeiter muss unmittelbar zuvor beim AMS mindestens 2 Wochen arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sein.
  • Das Beschäftigungsausmaß muss dabei mindestens 50 % betragen und mindestens 2 Monate dauern

Einreichung

Innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der regionalen Geschäftsstelle des

Entweder beim AMS oder über das eAMS-Konto

Richtlinientext als PDF

AMS-Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.