Arbeitsplatzprämie der Stadt Innsbruck
Förderung für die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen
- Geltungsdauer: Die Förderungsaktion im Sinne dieser Richtlinie wird von der Stadt Innsbruck auf unbestimmte Zeit in Kraft gesetzt, wobei jedoch nach Ablauf von einem Jahr eine Überprüfung auf entsprechende Effizienz und gegebenenfalls eine Nachjustierung erfolgt.
- Standort: Tirol
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Die Förderung im Sinne dieser Richtlinie erstreckt sich ausschließlich auf Klein- und Mittelbetriebe, die in der Stadt Innsbruck der Kommunalsteuerpflicht unterliegen.
Förderungszweck
Die Stadt Innsbruck fördert im Zusammenhang mit der Ansiedlung, Umsiedlung und Erweiterung von Klein- und Mittelbetrieben die Schaffung neuer, qualifizierter Arbeitsplätze. Im Hinblick auf die begrenzten Flächenressourcen sollen dabei insbesondere jene Unternehmen gefördert werden, die sich durch ein optimale Arbeitsplatzdichte bei geringem Bodenverbrauch sowie geringer Umweltbelastung auszeichnen.
Art und Ausmaß der Förderung
Zwischen € 750,- und € 1.850,- je Arbeitsplatz, abhängig von der Arbeitsplatzdichte und der Erfüllung entsprechender Richtlinien.
Insgesamt beträgt die mögliche Höchstförderung € 50.000,- des Ansuchens.
Anmerkung
Nähere Details finden Sie bei der Stadt Innsbruck.
Richtlinientext als PDF
RichtlinieDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.