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ERP Kredit Tourismus

Zinsgünstige Kredite für Tourismusbetriebe

Einstellungen

Geltungsdauer:
laufend
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Geförderter Kredit

Förderungswerber

Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Förderungszweck

aws erp-Kredite sind ein Finanzierungsinstrument für Wachstums- und Innovationsprojekte, die im Verhältnis zur Größe und zur Finanzierungskraft der Unternehmen hohe Volumina erreichen.

Das Instrument Kredit setzt bei der Finanzierungssituation der Unternehmen an und zielt auf die

  • Erleichterung des Zugangs zur Finanzierung
  • die Verbesserung der Finanzierungsstruktur und
  • die Senkung der Kosten der  Finanzierung.

Förderungsgegenstand

Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen

  • Aufbau neuer oder substanzielle Erweiterung bestehender Dienstleistungen oder
  • Geschäftsfelder

Projekte zur Forcierung des Aktiv- bzw. Erlebnisurlaubes

  • Förderungsfähig sind ausschließlich Investitionen, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden und im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen.
  • Mit Krediten von bis zu € 1 Mio. können Neubauvorhaben im Beherbergungsbereich dann unterstützt werden, wenn sie eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Tourismusbetrieben darstelle
    - beispielsweise auch durch Realisierung eines alternativen Beherbergungskonzeptes oder wenn eine eklatante Unterversorgung am Standort besteht.
  • Mit Krediten über € 1 Mio. können nur Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:
    • Projekte zur Forcierung des Aktiv- bzw. Erlebnisurlaubes mit besonderer touristischer Bedeutung
    • Modernisierung, Qualitätsverbesserung und Erweiterung von Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben, sofern nach Investition mindestens der Standard eines 3-Sterne-Betriebes vorliegt
    • Neubauten von Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben, sofern diese
      • in touristischen Entwicklungsgebieten mit besonderer touristischer Bedeutung angesiedelt sind,
      • bestehende Betriebe durch das Neuvorhaben nicht konkurrenzieren und 
      • nach Investition mindestens über 30 Zimmer verfügen und den Standard eines 3-Sterne-Betriebes erfüllen und den Standard der Qualitätsstufe „klima.aktiv silber“ des „klima.aktiv Gebäudestandard Hotel- und Beherbergungsbetriebe Neubau und Sanierung“ erreichen.

Ausschlussgrund

Nicht förderungsfähig sind u.a.

  • Ersatzinvestitionen
  • Ankauf von gebrauchten Investitionsgütern (mit Ausnahmen)
  • Reparaturen
  • Ankauf von PKW, Kombi und LKW
  • Erwerb von Grundstücken
  • leasingfinanzierte Investitionen

Art und Ausmaß der Förderung

Zinsgünstiger Kredit € 10.000 bis € 30 Mio.

Anmerkung

Kosten:

  • Zuzählungsentgelt,
  • Bereitstellungsentgelt,
  • Entgelt bei vorzeitiger Rückzahlung;

Der ERP-Kredit muss ausreichend besichert sein (Bankhaftung, ÖHT-Haftung, oder aws Garantie)

Einreichung

Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)

Richtlinientext als PDF

Richtlinie im Downloadcenter der ÖHT


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.