ERP-Tourismusprogramm
Zinsgünstige Kredite für Tourismus
- Geltungsdauer: Bis auf Widerruf
- Standort: Österreichweit
- Förderart: Geförderter Kredit
Förderungswerber
Unternehmen der Tourismuswirtschaft
Förderungszweck
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Förderungsgegenstand
- Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen von Gründern und kleinen Unternehmen
- Projekte zur Forcierung des Aktiv- bzw. Erlebnisurlaubes mit besonderer touristischer Bedeutung
- Kapazitätserweiterung, Diversifizierung des Angebotes oder grundlegende Innovationen/Qualitätsverbesserung in bestehenden Betrieben (vor Investition mindestens 15 Zimmer, mindestens 3-Stern)
- Neubauten werden nur in Ausnahmefällen gefördert
- Kurhotels und Kurmittelhäuser
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen sind u.a.
- Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden
- Laufende Personalkosten
- Betriebsmittel
- Ersatzinvestitionen
- Grundstücke
Art und Ausmaß der Förderung
Zinsgünstiger Kredit
- für Gründer/innen von € 10.000,00 bis € 500.000
- sonst Kreditbetrag von € 350.000 bis € 30 Mio.
Anmerkung
Eine Förderung ist nur möglich, wenn gleichzeitig die Personalunterkünfte auf einen zeitgemäßen Standard gebracht und/oder ergänzt werden (gilt nicht für Gründer und kleine Unternehmen).
Eine Besicherung des Kredites ist erforderlich (ÖHT-Haftung, Bankhaftung)Einreichung
Die Einreichung erfolgt üblicherweise über die Hausbank bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank.
Richtlinientext als PDF
RichtlinientextDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.