Ansicht einer Wärmepumpe: Dunkelgrauer metallischer Block mit gelber Linie und mittig platziertem Display in weißem Keller, ringsum Leitungen und Rohre verlaufend
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Förderung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen ab 100 kW

Zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser

Einstellungen

Geltungsdauer:
laufend - derzeit kein Förder-Ende vorgesehen
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.

Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderungszweck

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.

Förderungsgegenstand

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Pufferspeicher
  • primärseitige, hydraulische Installation
  • Anlagenregelung
  • elektrische Installation 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Das eingesetzte Kältemittel der Wärmepumpe muss ein GWP von weniger als 2.000 aufweisen und die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage muss mindestens 3,8 betragen. Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein.

Wärmepumpen, die zur Kältebereitstellung (überwiegende Kälteerzeugung) ausgelegt sind, werden als Kälteanlagen eingestuft und können unter Einhaltung der Voraussetzungen des Förderungsschwerpunktes Klimatisierung und Kühlung gefördert werden.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderungsfähigen Investitions-Mehrkosten.

Anmerkung

Einreichung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung (Unterzeichnung Wärmeliefervertrag), die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Einreichung

Einreichung erfolgt bei der Kommunalkredit Public Consulting.

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.