Verlustersatz II und III
Kompensation für Verluste wegen Covid-19-Krise
- Geltungsdauer: 30.09.2022
- Standort: Österreichweit
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, das eine operative Tätigkeit in Österreich ausübt, die zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb führt.
Förderungszweck
Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten durch Verlust-Kompensation
Förderungsgegenstand
Verlust, den der Antragsteller in den maßgeblichen Betrachtungszeiträumen erleidet. Der Verlust ist die Differenz zwischen den Erträgen und den damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Aufwendungen des Unternehmens. Der ermittelte Verlust wird um bestimmte Zuwendungen gekürzt, die dem Unternehmen bereits ausbezahlt oder verbindlich zugesagt wurden, soweit sie in den ausgewählten Betrachtungszeitraum fallen.
Ausschlussgrund
unter anderem:
- Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1.11.2020 (Verlustersatz III: vor dem 1.11.2021) noch keine Umsätze erzielt haben.
- Rechtskräftige Finanzstrafe in den letzten fünf Jahren über 10.000 Euro
- Insolvenzverfahren
Art und Ausmaß der Förderung
Verlustersatz II:
- Voraussetzung: Mindestumsatzausfall von 50 % in den gewählten Betrachtungszeiträumen gegenüber Vergleichszeiträume 2019
- Monatliche Betrachtungszeiträume Juli bis Dezember 2021, daraus können ein oder mehrere Betrachtungszeiträume gewählt werden, die unmittelbar zusammenhängen müssen
- Zuschuss 70 %, bei kleinen/Kleinstunternehmen 90 % des Verlusts. Obergrenze 12 Mio. € für den Zuschuss
Verlustersatz III:
- Voraussetzung: Mindestumsatzausfall von 40 % in den gewählten Betrachtungszeiträumen
- Monatliche Betrachtungszeiträume: Jänner, Februar, März, daraus können ein, zwei unmittelbar zusammenhängende oder drei Monate gewählt werden.
- Zuschuss 70 %, bei kleinen/Kleinstunternehmen 90 % des Verlusts. Zuschuss-Obergrenze 12 Mio. €
Anmerkung
Die Beantragung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter.
Verlustersatz II:
Beantragung bis 30.6.2022 möglich (2. Tranche; es kann der gesamte Verlustersatz II in dieser Tranche beantragt werden)
Verlustersatz III:
Beantragung 1. Tranche (70 % des voraussichtlichen Verlustersatzes): 10.2. bis 9.4.2022
Beantragung 2. Tranche: 10.4.2022 bis 30.9.2022 (es kann auch der gesamte Verlustersatz III in dieser Frist beantragt werden)
Einreichung
Über FinanzOnline durch Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer
Richtlinientext als PDF
Weitere InfosDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.