Detailansicht zerdrückter blauer Plastikflaschen
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Förderung von Getränke-Mehrwegsystemen

Investitions-Zuschuss für Anlagen zum Waschen, Wiederbefüllen und Verpacken von Getränke-Mehrweggebinden

Einstellungen

Geltungsdauer:
Eine Antragstellung ist ab 4.4.2022 bis 30.6.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss. 
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Anlagen errichten und betreiben.

Förderungszweck

Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich und ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP). Dabei spielen Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde eine wesentliche Rolle.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Investitionen für Mehrweg-Getränkegebinde, und zwar die Errichtung, Erweiterung und Adaptierung von Wasch- und Abfüllanlagen und von Anlagen zur Verpackung von Mehrweggebinden sowie die Anschaffung von Mehrweg-Normgebinden und -Normkisten oder Vergleichbarem.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.

Die förderungsfähigen Maßnahmen, die in diesem Informationsblatt behandelt werden, haben mit der Förderung in Leergutrücknahmesysteme ein gemeinsames Budget in der Höhe von 110 Mio. Euro, wobei eine Aufteilung 30:80 angepeilt wird.

Die Mindest-Investition bei Anlagen pro Projekt beträgt 10.000 Euro; bei Mehrweg-Normgebinden und –Normkisten oder Vergleichbarem 5.000 Euro.

Die Förderungsobergrenze pro Projekt (Summe aller Komponenten) beträgt maximal 4,5 Mio. Euro.

Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße ab und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss nach Endabrechnung vergeben.

Anmerkung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen. 

Einreichung

per Online-Formular

Richtlinientext als PDF

Infoblatt 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.