Härtefallfonds
Unterstützung für von der Corona-Krise betroffenen EPU und Kleinstunternehmer
- Geltungsdauer: 15.3.2021
- Standort: Österreichweit
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, freie Dienstnehmer, neue Selbständige. Auch nicht gewerbliche Unternehme, wie freie Berufe, werden gefördert (soweit Kleinstunternehmer).
Förderungszweck
Finanzielle Hilfe der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmer. Die Unterstützung erfolgt in zwei Auszahlungsphasen.
Förderungsgegenstand
Ziel ist es, die Förderwerber durch einen finanziellen Beitrag bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen.
Ausschlussgrund
Beachten Sie die näheren Infos
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss, der den Nettoeinkommensentgang aus Einkünften aus gewerblicher und selbständiger Tätigkeit abfedern soll.
Einreichung
Förderstelle ist die Wirtschaftskammer Österreich, der Antrag erfolgt durch ein elektronisches Antragsformular.
Richtlinientext als PDF
Förderrichtlinie und ausführliche FAQDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.