Innovationsscheck (FFG) mit Selbstbehalt
Förderung der Zusammenarbeit von KMU und Forschungseinrichtungen
- Geltungsdauer: bis auf Widerruf
- Standort: Österreichweit
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Der Innovationscheck richtet sich primär an Klein- und Mittelbetriebe die Beratungs-Leistungen von Forschungseinrichtungen in Anspruch nehmen möchten.
Förderungszweck
Der Innovationsscheck soll den Erstkontakt von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen erleichtern und die Zusammenarbeit fördern.
Förderungsgegenstand
Das Projekt muss Forschungs- und Entwicklungscharakter haben, welches das Fachwissen von Forschungseinrichtungen benötigt. Ziel ist es konkrete Handlungsanweisungen für das Unternehmen zu erarbeiten.
Ausschlussgrund
Unternehmen, die in den vergangenen drei Steuerjahren mehr als € 200.000,- an Beihilfen aus "De minimis" Programmen erhalten haben werden nicht gefördert.
Unternehmen innerhalb der Bundesverwaltung und auf Landwirtschafts- und Fischereiprodukte spezialisierte Unternehmen haben keinen Anspruch auf den Innovationsscheck.
Art und Ausmaß der Förderung
Klein- und Mittelunternehmen können mit dem Innovationscheck die verrechneten Leistungen einer Forschungseinrichtung in der maximalen Förderhöhe von € 10.000,- (+20 % Selbstbehalt also € 12.500,-) bezahlen. Die Förderung erfolgt nach tatsächlich abgerechneten Kosten.
Anmerkung
Die strukturierte und konkrete Suche nach geeigneten Forschungseinrichtungen wird durch die Forschungspartnerdatenbank unterstützt.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Experten in der FFG;
Innovationsscheck-Hotline
T +43 (0)5 77 55 - 5000
innovationsscheck@ffg.at
Einreichung
Eine Einreichung ist jederzeit über das elektronische Einreichsystem der FFG (eCall) möglich.
Richtlinientext als PDF
FFG-RichtlinieDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.