Integrative Berufsausbildung und Teilqualifizierungen
Fördermaßnahmen für Ausbildungsverhältnisse nach dem Berufsausbildungsgesetz und dem forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
- Geltungsdauer: bis auf Widerruf
- Standort: Österreichweit
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem
Berufsausbildungsgesetz (§2 BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen
Berufsausbildungsgesetz (§2 Abs.1 LFBAG) auszubilden.
Förderungszweck
Erhöhung der Qualität in der Lehrausbildung
Förderungsgegenstand
Ausbildungsverhältnisse nach § 8b (2) BAG, für die aufgezählten und spezifizierten Förderarten:
- Basisförderung: die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr; die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
- Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ausbildungsverbünde): freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen; berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge.
- Weiterbildung der AusbilderInnen: Maßnahmen die der Weiterbildung der AusbilderInnen dienen.
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund).
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden
- Gebietskörperschaften
- politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen
Art und Ausmaß der Förderung
- Basisförderung: für jedes
abgeschlossene Lehrjahr drei kollektivvertragliche
Bruttolehrlingsentschädigungen; bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und
Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet; sollte kein
Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das
Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu
dem Referenzwert (1) lt. Richtlinie ausschlaggebend.
- Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen:75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.
- Weiterbildung der Ausbilder: 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 1.000,- pro AusbilderIn und Kalenderjahr.
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: 100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode.
Einreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.