Rendering leuchtender Würfel mit 1 und 0 miteinander durch leuchtende Ketten verbunden
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Steiermark: Cyber!Sicher fördert IT-Sicherheit von Unternehmen

Zielgruppen der Förderungsaktion sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) inkl. Hotellerie und Gastronomie, die ihren Hauptstandort bzw. Sitz der Geschäftsleitung in der Steiermark haben

Förderungszweck

Ist die Unterstützung  steirischer Unternehmen bei der Bewältigung der Bedrohungen durch Cyber-Kriminalität sowie die Förderung von Aktivitäten, die darauf ausgerichtet sind, die IT-Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen.

Förderungsgegenstand

Beratungs,-Investitions-, und Schulungsprojekte im Zusammenhang mit IT-Sicherheit

Ausschlussgrund

Ausschlussgrund Unternehmen, die selbst IT-Sicherheitsdienstleistungen in den von der gegenständlichen Förderungsaktion, anbieten

Art und Ausmaß der Förderung

Max. 30 % Zuschuss bzw. max. € 15.000, --

bei mind. € 5.000,-- und max. € 50.000, -- anrechenbarer Gesamtprojektkosten

Anmerkung

Nicht gefördert werden:

  • Reine IT Hard- bzw. Softwareinvestitionen
  • Ersatzinvestitionen bzw. Austausch von bestehender IT- Infrastruktur
  • Projekte, in denen keine Sensibilisierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen mit Zugang zu IT-Arbeitsplätzen vorgesehen sind

Einreichung

Vor Projektbeginn ausschließlich Online über das Förderportal bei der  

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0
M office@sfg.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.