Person mit weißem Schutzhelm und in gelber Warnweste hockt auf Dach und schraubt Solarpanele fest
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Steiermark: Förderung von solarthermischen Anlagen

Anlagen für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung von Gebäuden 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz € 2 Mio. nicht überschreitet.

Förderungszweck

Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Auch soll die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.

Förderungsgegenstand

Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie wasserbasierende Hybridanlagen (Fördergrenze aufgrund Gesamtgröße)

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss von max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten

Bruttoflächen Förderung € max.
 Mind. 4 m2 bis 30 m2 300/m²

Anmerkung

  • Förderungsantrag VOR Investitionsbeginn (Lieferung und Montage bzw. Rechnungen bzw. Zahlung)
  • es muss ein Wärmemengenzähler installiert sein oder eine Wärmemengenbilanzierung erfolgen
  •  keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen oder seitens der Landwirtschaftskammer
  • Verbindungsleitungen im Heizraum sowie außerhalb von beheizten Räumen sind gedämmt
  • alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten
  • Um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit Ihres Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen, wird empfohlen, vor Einreichung des Förderungsantrages die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Energieberatung des Landes Steiermark.

Einreichung

VOR Projektbeginn Online oder mittels Antragsformular per Fax, E-Mail oder Postweg an das

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Umweltförderungen
Landhausgasse 7, 8010 Graz

F +43 (316) 877 4569
M umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Umweltförderungen Förderungen des Landes Steiermark

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.