Verkehrsschild mit schwarzer Aufschrift Wärmepumpe und nach oben gerichteter Pfeil auf weißem Hintergrund, darunter schwarze Aufschrift Ölheizung/Gasheizung auf gelbem Hintergrund mit roter Linie durchgestrichen, im Hintergrund blauer Himmel mit Wolken
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Steiermark: Förderung für Wärmepumpen

Förderung des Austausches von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Allesbrennern und Stromheizungen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz € 2 Mio. nicht überschreitet.

Förderungszweck

Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Auch soll die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.

Förderungsgegenstand

Investitionen in Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen bei Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Stromheizungen und Allesbrennern.

Liste förderungsfähiger Wärmepumpen

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss von max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten

AnlageZuschuss
Anlagen < 50 kW€ 3.000,--
Anlagen 50 kW bis 100 kW€ 5.000,--
Anlagen > 100 kW € 6.000,--

Anmerkung

  • keine Anschaffung (Lieferung und Montage bzw. keine Rechnungen inkl. Zahlungsnachweise) der Anlage/Komponenten vor Förderungsantrag
  • die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen
  • die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40ºC betragen
  • kein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss möglich
  • Verbindungsleitungen innerhalb des Heizraumes müssen gedämmt sein
  • keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen oder seitens der Landwirtschaftskammer
  • die Altanlage (Kessel- und allfällige Brennstofftanks) muss nachweislich außer Betrieb genommen und entsorgt werden
  • innerhalb der letzten 8 Jahre darf keine Landesförderung für eine Heizungsanlage in Anspruch genommen worden sein
  • alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten
  • Um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit Ihres Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen, wird empfohlen, vor Einreichung des Förderungsantrages die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark

Einreichung

VOR Projektbeginn Online oder mittels Antragsformular per Fax, E-Mail oder Postweg an das

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Umweltförderungen
Landhausgasse 7, 8010 Graz

F +43 316 877 4569
M umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Ökoförderungen des Landes Steiermark

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.