Mehrere 50 Euro Geldscheine liegen in einer Geldzählmaschine
© Vadim | stock.adobe.com

Steiermark: Venture Capital für DurchstarterInnen

Frisches Eigenkapital für hochinnovative Start-Ups

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Beteiligung

Förderungswerber

  • hochinnovative forschungs- und wissensintensive Produktionsbetriebe des industriell-gewerblichen Sektors
  • hochinnovative forschungs- und wissensintensive Dienstleistungsbetriebe und

sofern sie als Kleinst- oder Kleinunternehmen lt. EU-Definition einzustufen sind (ausgenommen Betriebe der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft)

Förderungszweck

Eigenkapitalstärkung in Form von Venture Capital in der Frühphase innovativer Gründungen von Klein- und Kleinstunternehmen

Förderungsgegenstand

Mittels der Beteiligung/en kann der geplante Unternehmensaufbau (Sach-, Personalkosten, working capital, F&E-Projekte, Anlagevermögen etc.) mitfinanziert werden

Ausschlussgrund

Ausschluss einer Beteiligung, wenn folgende Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sind:

  • die Unternehmensgründung ist bereits erfolgt

  • das Unternehmen verfügt über ein entsprechend qualifiziertes Management- bzw. GründerInnenteam

  • plausibles Geschäftsmodell (aussagekräftiger Businessplan) liegt vor

  • Tätigkeit in Geschäftsfeldern mit hohem Innovations- und Marktpotential

  • verwertbare (patentier- bzw. lizenzierfähige) Entwicklungsresultate wurden bereits erzielt

  • ein Produktprototyp bzw. 0-Serie liegt vor

  • die Kommerzialisierung des Produkts kann plausibel dargestellt werden

Art und Ausmaß der Förderung

Seed-Kapital:

Alleinbeteiligung der SFG an Kleinstunternehmen, die vor max. 5 Jahren gegründet wurden, in max. Höhe von € 500.000,--

StartUp-Kapital:

Beteiligung der SFG gemeinsam mit privatem Co-Investor an Kleinst- und Kleinunternehmen, die vor max. 7 Jahren gegründet wurden; max. Beteiligungshöhe der SFG: € 1,250.000,-- bzw. der privaten Investoren in zumindest derselben Höhe

Die Dauer der SFG-Beteiligungsvarianten ist projektabhängig, max. jedoch 5 bzw. 8 Jahre.

Einreichung

Online über das Förderportal bei der  

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
8020 Graz
Nikolaiplatz 2
T +43 316 7093 0
M office@sfg.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.