Lächelnde Person mit schulterlangen Haaren, Bart, Mütze und Brille steht mit einem gelben Mantel und verschränkten Armen vor einem modernen Gebäudeeingang aus Glas
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Steiermark: Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Berufsbegleitendes Nachholen der Lehrabschlussprüfung 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung (oder mit maximal einer Lehrabschlussprüfung in einem anderen Tätigkeitsbereich), die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen möchten. 

Förderungsgegenstand

  • Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten
  • Prüfungsgebühren für die Lehrabschlussprüfung

Ausschlussgrund

Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmer oder Dritten getragen werden.

Art und Ausmaß der Förderung

100% der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung.

Die Verrechnung erfolgt über die jeweilige Bildungsinstitution

Anmerkung

Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark

Einreichung

Mittels Antragsformular (Download Word-Dokument) nach erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung beim

Land Steiermark, Abteilung 11A – Soziales,
Burggasse 9, 8010 Graz
T +43 316 877-3438 od. 5974,
M abt11-foem@stmk.gv.at

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.