Tirol: Digitalisierungsförderung
- Geltungsdauer: 01.02.2018 bis 31.12.2022, (Anträge sind bis 30.06.2022 möglich)
- Standort: Tirol
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Förderungsnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest fünf Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens fünf Jahre zurück liegt und entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind, oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Campingplätze, Freizeitparks, Kinos, Ballonfahr- und Hänge bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol
- Große Unternehmen im Sinne des EU Beihilfenrechts können auf Basis der de-minimis Regeln gefördert werden.
Förderungszweck
Neben der Förderung von Konzept- und Investitionsphase ist auch den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen speziell niedrigqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter breiter Raum gewidmet, weswegen parallel zu den technischen Maßnahmen auch dezidiert auf die Förderung von Qualifikations- und Kompetenzaufbau Wert gelegt wird.
Die Tiroler Digitalisierungsförderung versteht sich dabei als branchenoffenes Förderinstrument, welches alle Stufen der Wertschöpfungskette begleiten und unterstützen soll.
Förderungsgegenstand
Modul Konzepte, Strategien, Planungen:
Ziel: Konzepterstellung, Detailplanung, Change Management
Was: Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit der Planung und Entwicklung eines detaillierten Implementationsplanes von Digitalisierungsprozessen
Modul Investition:
Ziel: Senkung der Eintrittsbarriere für Investitionen in modernste Anlagen
Was: Investitionen in abnutzungsfähige Anlagen im direkten Zusammenhang mit digitaler Transformation (Soft- und Hardware, Netzwerktechnik, Steuerungstechnik)
Modul Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau:
Ziel: Aufbau digitaler Kompetenzen insbesondere auch für niedrig qualifizierte Menschen, Nutzung modernster didaktischer Methoden
Was: Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit Schulung und Weiterbildung, Entwicklung und Implementation modernster Vermittlungstechniken von Lehr- und Lerninhalten (Gamification)
Ausschlussgrund
Die Projekte müssen innerhalb Tirols verwirklicht werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt € 150.000,-- für alle drei Module pro Projekt.
Modul Konzepte, Strategien, Planung:
- bis zu 50 % der förderbaren Kosten; max. € 50.000,-- Förderung, idR de-minimis
Modul Investition:
- 10 % – 20 % der förderbaren Kosten; max. € 75.000,-- Förderung gem. de-minimis
Modul Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau:
Förderung bis zu 50 %, max. € 25.000,-- FörderungAnmerkung
- Die Projekte müssen innerhalb Tirols verwirklicht werden.
- Ein förderungsfähiges Projekt ist in der Regel innerhalb von 2 Jahren durchzuführen.
Einreichung
Der jeweilige Förderungsantrag ist ausnahmslos vor Beginn des Förderprojekts (Beginn der Arbeiten, erste Bestellung, Rechnung, Lieferung/Leistung oder Zahlung vor Antragstellung) bei der Austria
Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH – aws einzubringen. Das Förderverfahren wird ausschließlich über das digitale Einreichungssystems der aws (https://foerdermanager.aws.at) abgewickelt.
Die Förderungen werden nach dem Antragsprinzip vergeben und erfolgen nach budgetärer Verfügbarkeit.
Richtlinientext als PDF
RichtlinientextDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.