Tirol: Sonderförderungsprogramm Pitztal
Regionalförderprogramm für die Gemeindegebiete Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns (Planungsverband 12 „Pitztal“)
- Geltungsdauer: 2018-2027
- Standort: Tirol
- Förderart: Zuschuss, Geförderter Kredit
Förderungswerber
Der Planungsverband 12 „Pitztal“ umfasst die Gemeinden
- Arzl im Pitztal
- Jerzens
- St. Leonhard im Pitztal
- Wenns
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme
- Privatpersonen
- Einzelunternehmen
- Erwerbsgesellschaften
- Personen- und Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
- Vereine
- Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände
sein.
Förderungszweck
Das Programm soll für die dort lebende Bevölkerung eine nachhaltige Regionalentwicklung sichern.
Förderungsgegenstand
- Destinationsentwicklung
- Erlebnis- und Freizeitinfrastruktur
- Angebotsentwicklung & Markenintegration
- Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Betriebe
- Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit - gewerbliche Beherbergungsbetriebe
- Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit - Unterstützung für kleine Beherbergungsbetriebe/ Privatvermieter
- Stärkung Klein- und Mittelbetriebe außerhalb des Tourismus
- Orte guten Lebens
- Attraktiver Lebensraum Pitztal
- Standortentwicklung - Innovationen & Kooperationen
- "Digitale Region Pitztal"
- Programmkonforme Einzelmaßnahmen
Art und Ausmaß der Förderung
Eine Förderung in dieser Aktion kann in Form von
- einmaligen Zuschüssen,
- Zinsenzuschüssen,
- Darlehen
gewährt werden, wobei diese Förderungsarten auch in kombinierter Form möglich sind.
Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweils angesprochenen Aktionsfeld/Leitmaßnahme, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer
Einreichung
Das Ansuchen um Gewährung einer Förderung ist mit dem dafür vorgesehenen Formular in zweifacher Ausfertigung vor Investitionsbeginn bzw. Beginn des zu fördernden Projektes bei der regionalen Programm-Geschäftsstelle einzubringen, das heißt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Bau-/Projektbeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die das Projekt unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Richtlinientext als PDF
RichtlinientextDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.