Tirol: Beratungsförderung
Tirol fördert externe Beratungsleistungen
- Geltungsdauer: bis 31.12.2022, Anträge bis spätestens 30.09.2022
- Standort: Tirol
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Förderungswerber Förderungsnehmer können alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unabhängig von ihrer Unternehmensgröße sein, die entweder in Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- u. Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
- Sprengmittelhändler
- Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner
- private Erfinder (nur im Bereich „Innovations- und Technologieberatung“)
Förderungszweck
Förderungszweck Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen, die Tiroler Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Unternehmen – insbesondere von Jungunternehmern.
Förderungsgegenstand
Externe Beratungsleistungen für folgende Schwerpunkte:
Coronavirus (COVID-19) bedingte betriebswirtschaftliche Beratung
Im Bereich "Coronavirus (COVID-19) bedingte betriebswirtschaftliche Beratung" können max. 12 Beratungsstunden zum jeweil geltenden Beratersatz der WK Tirol anerkannt werden.
Unternehmensberatung wie z. B.
- Jungunternehmerberatung inkl. Betriebsübergabe bzw. -übernahme sowie
Jungunternehmercoaching - strategische Unternehmensplanung
- Analyse Finanzstruktur
- Controlling
- Marketingkonzept
- Kreativität und Ideenmanagement
- Übernahme oder Revitalisierung von Tiroler Wirtshäusern für Jungunternehmer
Ansprechpartner:
- für Gründer und junge Unternehmen bis 3 Jahre
Karin Trocker, BA
T 05 90 90 5 1511
E karin.trocker@wktirol.at - für bestehende Unternehmen ab 3 Jahre
Mag. Mario Kreutzer
T 05 90 90 5-1382
E mario.kreutzer@wktirol.at.
Innovations- und Technologieberatung wie z. B.
- Innovationsmanagement/Innovationsstrategien
- technisch-organisatorische Beratung
- Telekommunikation und e-Commerce
- Qualitätsmanagement (technisches)
- neue Produkte/Produktfindung
- Kreativität und Ideenmanagement
Ansprechpartner:
- Mag.(FH) Anja Niedworok, MSc
T 05 90 90 5 1522
E anja.niedworok@wktirol.at
Umweltberatung wie z. B.
- Umweltmanagement und Nachhaltigkeit
- Energieeffizienz und Energiemanagement
Ansprechpartner:
- Ing. Richard Stöckl (Umwelt- und Energieberatung)
T 05 90 90 5-1374
E richard.stoeckl@wktirol.at
Unternehmenssicherung - Unternehmenssanierung
- Mag. Wolfgang Teuchner
(für bestehende Unternehmen ab 3 Jahre)
T 05 90 90 5-1380
E wolfgang.teuchner@wktirol.at
Digitalisierung wie z. B.
- E-Commerce & Social Media
- Geschäftsmodelle & Prozesse
- Verbesserung der IT-Sicherheit
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen
- Automatisierungspotentiale in der Produktion
- Supply-Chain-Management
- Datenschutzvorgaben
- Personalentwicklung (inkl. Aus- und Weiterbildungskonzepte)
Ansprechpartner:
- Mag. Stefan Scholze
T 05 90 90 5 1413
E stefan.scholze@wktirol.at
Betriebsanlagenberatung
- Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Ingobert Knapp
T 05 90 90 5 1373
E ingobert.knapp@wktirol.at
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.
- (Die reinen Beratungskosten (exkl. Spesen, Fahrtkosten und MWSt.) sind – je nach speziellem Themenbereich - mit bis zu 50 % bis max. 80 % der Netto-Beratungskosten von EUR 90,-/Beratungsstunde förderbar.
- Gefördert werden im Regelfall bis zu 24 Stunden des Beratungsprojekts (Ausnahmen: Barrierefreiheit: max. 6 Stunden; Analyse Finanzstruktur: max. 12 Stunden; Digitalisierung: max. 50 Stunden; Tiroler Wirtshäuser max. 40 Stunden in 3 Jahren).
- Pro Unternehmen und Kalenderjahr können mehrere Förderungen gewährt werden, wobei sie in Summe jedenfalls EUR 3.500,- nicht überschreiten dürfen.
Anmerkung
Die Fördermittel werden gemeinsam vom Land Tirol und von der Wirtschaftskammer Tirol bereitgestellt.
Einreichung
Einreichung vor Beginn des Förderprojektes per Formular bei:
Wirtschaftskammer Tirol
Wilhelm-Greil-Straße 7
6020 Innsbruck
T 05 90 90 5 1372
F 05 90 90 5 5 1372
E beratungsfoerderung@wktirol.at
Ansprechpartner: Anna Fiegl
Richtlinientext als PDF
Tiroler BeratungsförderungDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.