Tirol: Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe
Tirol fördert qualitative Verbesserungsmaßnahmen
- Geltungsdauer: bis 30.6.2023, Anträge bis 31.12.2022
- Standort: Tirol
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Vermieter von privaten Gästezimmern mit höchstens zehn Betten oder Vermieter von maximal drei privaten Ferienwohnungen bis maximal zehn Gästebetten. Bei Kombination beider Vermietungsarten beträgt die Obergrenze ebenfalls max. 10 Gästebetten. Weiters sind Betreiber kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe mit maximal 30 Betten antragsberechtigt. Die zu verbessernden Gästezimmer oder Ferienwohnungen müssen seit mindestens zehn Jahren vermietet worden sein.
Förderungszweck
Qualitative Verbesserung von privaten und kleinen gewerblichen Gästebeherbergungseinrichtungen.
Förderungsgegenstand
- die Verbesserung des Sanitärkomforts bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen
- die Errichtung und die Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräume
- der Umbau von bestehenden Gästezimmern zu Ferienwohnungen
- die Errichtung und die Einrichtung eines Wellness- und/oder Freizeitbereiches
- die Neuausstattung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen
- die Adaptierung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen zu barrierefreien Unterkünften
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird je nach Schwerpunkt entweder als Pauschalsatz oder in Form eines Prozentsatzes der anrechenbaren Investitionskosten gewährt.
Anmerkung
Der jeweilige Förderungsantrag ist mit dem dafür vorgesehenen Formular ausnahmslos vor Beginn des Förderprojekts beim Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Amt der Tiroler Landesregierung, einzubringen.
Die Anträge müssen spätestens am 31.12.2020 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Wirtschaftsförderung, eingelangt sein.
Richtlinientext als PDF
Nähere Informationen finden Sie beim Land Tirol.Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.