Person mit  schulterlangen nach hinten gefassten Haaren, Bart, weißem Hemd und dunkler Schürze steht hinter einer Theke vor einem Spirituosenregal und gießt eine Flüssigkeit von einer Spirituosenflasche in einen Cocktailshaker
© Christian Vorhofer | WKO

Tiroler Tourismusförderung

Für Kleinst- und Kleinunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 - 30.6.2028, Anträge bis 31.12.2027
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Antragsberechtigt sind unter den Investitionsschwerpunkten „Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie“, „Qualitätsverbesserung kleiner Beherbergungsbetriebe“, „Angebotsverbesserung Gastronomie“, „Tiroler Wirtshäuser“, „Touristische Infrastruktureinrichtungen“

  • Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft,
  • erwerbswirtschaftliche Betreibende von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.),

Mittlere Unternehmen (MU) sind auch unter den Schwerpunkten „Personalinfrastruktur" und „Digitalisierung“ antragsberechtigt.

Förderungszweck

  • Ziel dieser Förderung ist die Sicherung der positiven Entwicklung des Tourismus in Tirol zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Förderwürdig sind Investitionen, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Tourismuswirtschaft zum Ziel haben. 

Förderungsgegenstand

Im Rahmen der Tiroler Tourismusförderung können Investitionsvorhaben gefördert werden, die vorwiegend den nachstehend angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen - pro Förderschwerpunkt kann nur ein Förderansuchen innerhalb von zwei Jahren (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden.

  1. Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie
  2. Qualitätsverbesserung kleiner Beherbergungsbetriebe
  3. Angebotsverbesserung Gastronomie
  4. Tiroler Wirtshäuser
  5. Personalinfrastruktur
  6. Touristische Infrastruktureinrichtungen
  7. Digitalisierung
  8.  Jungunternehmer (Antrag über OeHT)

Ausschlussgrund

  • Bis auf den Förderschwerpunkt „Personalinfrastruktur“ und „Digitalisierung“ ist eine Förderung von Vorhaben in Gemeinden mit mehr als 500.000 Gästenächtigungen pro Jahr ausgeschlossen.
  • Weiters sind Vorhaben, die in Betriebsanlagen gem. § 74 Abs. 1 GewO 1994 mit mehr als 300 Gästebetten wirksam werden, grundsätzlich von einer Wirtschaftsförderung des Landes Tirol ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist lediglich der Investitionsschwerpunkt „Personalinfrastruktur“.

Art und Ausmaß der Förderung

Basisförderung

  • Die Investitionsförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 5 % der förderbaren Kosten.

Regionalbonus Osttirol

  • Im nationalen Regionalförderungsgebiet kann ein Bonus von bis zu 2,5 % gewährt werden.

Bonus für Personalinfrastruktur:

  • Für Projekte unter dem Schwerpunkt „Personalinfrastruktur“ kann ein Aufschlag von bis zu 2,5 % gewährt werden.

Wirtshausbonus

  • Für Projekte unter dem Schwerpunkt „Tiroler Wirtshäuser“ gilt für Investitionsmaßnahmen bestehender Betriebe ein Aufschlag von bis zu 2,5 % und bei Betriebsübernahmen bzw. Revitalisierungen von bis zu 5 %.

Wirtshausprämie „Übernahme“:

  • Diese beträgt max. 20.000 Euro pro Unternehmen. Die Prämie kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

Nachhaltigkeitsbonus

  • Ein zusätzlicher Bonus von 5.000 Euro kann beantragt werden, wenn der/die Fördernehmer:in oder seine/ihre Produkte oder Dienstleistungen im laufenden Kalenderjahr oder in den letzten beiden zurückliegenden Kalenderjahren eine anerkannte Auszeichnung, Preis, Zertifizierung und dergleichen im Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Energiebereich erhalten haben (z.B. TRIGOS-Preis, Bio-Zertifizierung eines anerkannten Prüfinstitutes, österreichisches Umweltzeichen, EU Ecolabel etc.).

Digitalisierung

  •  Für Projekte unter dem Schwerpunkt „Digitalisierung“ kann eine Förderung von max. 10 % der förderbaren Kosten bei mittleren Unternehmen und max. 20 % der förderbaren Kosten bei kleinsten und kleinen Unternehmen gewährt werden.

Jungunternehmer:

Für Projekte unter dem Schwerpunkt „Jungunternehmer“ kann zusätzlich zur Bundesförderung (OeHT-Jungunternehmerförderung) eine Anschlussförderung des Landes Tirol von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten gewährt werden.

Die Förderungsbemessungsgrundlagen sind in den jeweiligen Investitionsschwerpunkten wie folgt festgelegt:

Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie

  • Mindestbemessungsgrundlage 100.000 Euro, max. Bemessungsgrundlage 700.000 Euro

Qualitätsverbesserung kleine Beherbergungsbetriebe

  • Mindestbemessungsgrundlage 20.000 Euro, max. Bemessungsgrundlage 100.000 Euro

Angebotsverbesserung Gastronomie

  • Mindestbemessungsgrundlage 20.000 Euro, max. Bemessungsgrundlage 700.000 Euro

Tiroler Wirtshäuser

  • Mindestbemessungsgrundlage 20.000 Euro, max. Bemessungsgrundlage 700.000 Euro

Personalinfrastruktur

  • Mindestbemessungsgrundlage 40.000 Euro, max. Bemessungsgrundlage 2,0 Mio. Euro

Touristische Infrastruktureinrichtungen

  • Mindestbemessungsgrundlage 100.000 Euro, max. Bemessungsgrundlage 2,0 Mio. Euro

Digitalisierung

  • Mindestbemessungsgrundlage 5.000 Euro, max. Bemessungsgrundlage 100.000 Euro

Jungunternehmer

  • Mindestbemessungsgrundlage 50.000 Euro, max. 500.000 Euro

Anmerkung

Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung 
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Sachgebiet Wirtschaftsförderung 
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T 0512/508-3202
F +43 512 508 743235
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Tiroler Tourismusförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.