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FAQ Betriebsübergabe

Antworten zu häufig gestellten Fragen

Lesedauer: 2 Minuten

24.08.2023

Zwei Drittel der Betriebsübergaben erfolgen innerhalb der eigenen Familie. Ein Drittel der Unternehmen wird an Mitarbeiter, Branchenkollegen oder sonstige Interessierte weitergegeben.

Gründe für eine Unternehmens-Übergabe:

  • zu 60 % der bevorstehende Pensionsantritt
  • zu 30 % familiäre oder wirtschaftliche Gründe
  • zu 10 % auf Grund unplanbarer Ereignisse

In welcher Form kann die Übergabe erfolgen?

Es gibt mehrere Formen der Übergabe. Die "richtige" Form muss für jedes einzelne Unternehmen individuell erarbeitet werden. Zahlreiche innerbetriebliche sowie persönliche Faktoren müssen dabei berücksichtigt werden.

  • Familienbetriebe werden innerhalb der Familie meist in Form einer Schenkung übergeben.
  • Die gebräuchlichste Form der Übergabe außerhalb der Familie ist der Verkauf.
  • Bei der Pacht hat der Pächter das Recht, für einen vertraglich festgesetzten Zeitraum das Unternehmen des Verpächters zu nutzen, und zahlt dafür einen Pachtzins.

Optimaler Zeitpunkt?

Für die Übergabe eines Unternehmens kommen viele Zeitpunkte oder Stichtage in Betracht.
Beachten Sie bei der Wahl des optimalen Zeitpunktes:

  • rechtliche Aspekte
    • Pensionsantrittsvoraussetzung
    • Steuerbelastung
  • persönliche Motive (Nachfolger ist bereits eingearbeitet)
  • wirtschaftliche Überlegungen
    • Bilanzstichtag
    • saisonale Umsatzschwankungen

Im Regelfall wird das Unternehmen sofort übergeben (mit einem fixen Stichtag). In manchen Fällen will der Übergeber jedoch weiterhin mitbeteiligt sein, um eine gewisse Kontrolle ausüben zu können.

In diesem Fall müssen alle damit verbundenen Konsequenzen aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht beachtet werden.

Welche Steuern fallen an?

Für den veräußernden Unternehmer kann die Betriebsübergabe erhebliche Einkommensteuer-Belastungen hervorrufen. Im Jahr der Betriebsveräußerung muss der Unternehmer

  • seinen Jahresgewinn und
  • seinen Veräußerungsgewinn

der Einkommensteuer unterwerfen.

Damit die Steuerlast im Jahr der Betriebsaufgabe nicht zu erdrückend wird, gibt es dazu Steuerbegünstigungen.

Welches Pensionsrecht kommt zur Anwendung?

Durch die in den letzten Jahren laufend erfolgten Pensionsreformen ist es immer schwieriger, den Überblick über die aktuelle Rechtslage zu bewahren. Der im Einzelfall "günstigste" Zeitpunkt sowie die optimale Form des Pensionsantritts (gleitend oder sofort) ist nur nach eingehender persönlicher Beratung herauszufinden.

Wer soll das Unternehmen erben?

Wer eine geordnete Unternehmensübernahme für den Fall seines Ablebens vorbereiten will, sollte vorbeugende Maßnahmen möglichst früh treffen. Klare Regelungen für den Ablebensfall gewährleisten ein Fortbestehen des Unternehmens nach den Vorstellungen des Erblassers. Gerade bei mehreren Erben und komplizierten Vermögensverhältnissen empfiehlt es sich, letztwillige Anordnungen rechtzeitig zu treffen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Fragen ergeben sich häufig auf den Gebieten

  • des Gesellschaftsrechts
    • Habe ich für die Übergabe die richtige Rechtsform?
  • des Gewerberechts
    • Welche Befähigung braucht mein Nachfolger und erbringt er diese?
  • des Mietrechts
    • Kann mit der derzeitigen Höhe der Miete auch nach erfolgter Übergabe gerechnet werden?

Wirtschaftskammern helfen

Die Wirtschaftskammern Österreichs bieten vielfältige Informationen und umfangreiche Beratungsleistungen zum Thema Betriebsnachfolge an. 


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Einen ausführlichen und leicht lesbaren Überblick über alle Themenbereiche einer Betriebsnachfolge bietet auch die Broschüre Leitfaden zur Betriebsnachfolge.