CE-Kennzeichnung von nichtselbsttätigen Waagen
EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen
Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt (ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014)
zuletzt geändert durch Berichtigung vom 20.1.2016 (ABl. Nr. L 13 vom 20.1.2016)
Gilt für
alle nichtselbsttätigen Waagen. Nichtselbsttätige Waagen sind Waagen, die beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson erfordern.
Gilt seit 20.4.2016 (Aufhebung 2009/23/EG)
EU-Dokumente: Richtlinientext
Richtlinientext | Berichtigung (20.1.2016)
Umsetzung in Österreich
- BGBl. Nr. 152/1950 Maß- und Eichgesetz zuletzt geändert durch
- BGBl. II Nr. 31/2016 Messgeräteverordnung 2016
- BGBl. II Nr. 30/2016 - Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen
- Amtsblatt für das Eichwesen Nr. 1/2016 - NLF-Eichvorschriften-Umsetzungsverordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die wesentlichen Anforderungen.
Wenn Waagen die anwendbaren harmonisierten Normen oder Teile davon erfüllen, besteht die Konformitätsvermutung hinsichtlich der abgedeckten wesentlichen Anforderungen.
Harmonisierte Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
» Liste der harmonisierten Normen