th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

CE-Kennzeichnung von nichtselbsttätigen Waagen

EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen

Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt (ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014)


Gilt für

alle nichtselbsttätigen Waagen. Nichtselbsttätige Waagen sind Waagen, die beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson erfordern.


Gilt seit 20.4.2016 (Aufhebung 2009/23/EG)

EU-Dokumente: Richtlinientext

Richtlinientext

Umsetzung in Österreich

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die wesentlichen Anforderungen.

Wenn Waagen die anwendbaren harmonisierten Normen oder Teile davon erfüllen, besteht die Konformitätsvermutung hinsichtlich der abgedeckten wesentlichen Anforderungen.

Harmonisierte Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

» Liste der harmonisierten Normen

Notifizierte Stellen

» Notifizierte Stellen

Stand: