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Schutz von Kreativ-Leistungen

Wie man Ideen schützen kann 

Der Schutz des geistigen Eigentums ist eine Voraussetzung für eine wirtschaftliche Verwertung von geistig-schöpferischen Leistungen. Der Schutz der Urheberschaft kann zudem unerlaubter Nachahmung vorbeugen und Rechtsstreitigkeiten verhindern.

Abhängig vom zu schützenden Gegenstand gelten unterschiedliche Schutzrechte. Bei Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums sollten Kreativschaffende die kostenlosen Angebote zur Beratung und die Möglichkeiten zum Schutz ihrer Ideen und Konzepte nutzen.

Die Gegenstandsbereiche geistigen Eigentums

Das Recht auf geistiges Eigentum unterscheidet zwischen Werk, Marke, Design und technischer Erfindung. Bei einem Werk gilt der Schutzanspruch automatisch.

Für die Schutzgegenstände Marke, Design und technische Erfindung muss das Recht auf geistiges Eigentum bei dem zuständigen Patentamt angemeldet werden. Dieses prüft und erteilt das entsprechende Schutzrecht.

Achtung:

  • Ist die Erteilung eines Schutzrechts durch das Patentamt erforderlich, so sind für die amtliche Prüfung Gebühren zu entrichten.
  • Der Anspruch auf Schutz des geistigen Eigentums wird erst mit der Erteilung des Schutzrechts durch das Patentamt wirksam.
  • Die Schutzrechte für Marke, Design und technische Erfindungen sind zeitlich begrenzte Schutzrechte.

Detail-Infos, Praxis-Tipps und Links zu weiteren Informationsangeboten zum Thema „Schutz des geistigen Eigentums“ bietet das Handbuch „Die Marke der Kreativen“.

Die einzelnen Schutzrechte

Die Übersicht der unterschiedlichen Schutzarten zeigt, welche Kreativ-Leistungen welchem Schutzrecht zuzuordnen sind:

Schutzgegenstand: Werk

Schutzart: Urheberschutz

Der Urheberschutz gilt für Werke, die durch ihre eigentümliche geistige Schöpfung individuell sind. Dazu zählen beispielsweise Texte, Musikstücke, Fotos, Filme, Drehbücher oder Werke angewandter Kunst. Urheberrechte müssen nicht behördlich registriert werden. Der Urheberschutz greift automatisch.

Schutzgegenstand: Marke

Schutzart: Markenschutz

Markenschutz kann für Kennzeichen wie Worte, Buchstabenfolgen, Zahlen, Abbildungen, Logos, Produktnamen, oder Hörzeichen (Tonfolgen) erworben werden. Der Markenschutz gilt erst nach der Registrierung der Marke beim Patentamt. Das Schutzrecht wird nach einer amtlichen Prüfung und der Zahlung von Gebühren erteilt.

Schutzgegenstand: Design

Schutzart: Designschutz/Geschmacksmusterschutz

Der Designschutz bzw. Geschmacksmusterschutz gilt für eine bestimmte Gestaltung wie z.B. die Form eines Stuhls oder das Muster eines Teppichs. Designschutz kann für dreidimensionale Gegenstände (z.B. Möbeln, Haushaltsgeräte, Spielzeug) sowie zweidimensionale Muster (z.B. Stoff- und Tapetenmuster, Logos, Grafiken, Icons) beim Patentamt angemeldet werden (eingetragenes Design). Nach einer amtlichen Prüfung wird Design- bzw. Geschmacksmusterschutz erteilt. Die Zahlung von Gebühren ist erforderlich. 

Schutzgegenstand: Erfindung

Schutzart: Patentschutz/Gebrauchsmusterschutz

Für die Erfindung technischer Produkte oder Verfahren (z.B. Schmuckverschlüsse) gilt der Patentschutz oder der Schutz als Gebrauchsmuster. Um das Schutzrecht zu erhalten, muss die Erfindung beim Patentamt registriert werden. Die Erteilung des Schutzrechts erfolgt nach einer amtlichen Prüfung und der Zahlung von Gebühren.

Über die Höhe der zu zahlenden Gebühren und die zeitliche Begrenzung der einzelnen Schutzrechte informiert ausführlich das Handbuch „Die Marke der Kreativen“.

Ideen schützen, Ideenklau verhindern

Es gibt verschiedene kostenlose Angebote, sein geistiges Eigentum schützen zu lassen. Auch gratis Beratungsangebote zu allen Fragen rund um den Schutz von Kreativ-Leistungen und den einzelnen Schutzrechten stehen zur Verfügung.

Der kostenlose kostenlose Online-Service auf Basis der Blockchain-Technologie unterstützt Kreativschaffende bei der Nachweisführung der Urheberschaft. Ideen und Konzepte werden als Datei in das Kreativwirtschaftsdepot hochgeladen und mit einem digitalen Zeitstempel versehen. 

Der Ideentresor des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation macht es möglich, zum Nachweis der Urheberschaft an einem Werke kreative Ideen im Ideentresor zu hinterlegen. Die bei der Fachvertretung eingelangten Ideen werden registriert und für sieben Jahre im Ideentresor aufbewahrt. Durch die zeitgerechte Einreichung wird die Urheberschaft einer Idee dokumentiert und so sichergestellt.

Das Beratungsangebot zum geistigen Eigentum der Wirtschaftskammern Österreichs bietet Unterstützung und Hilfestellung bei Fragen zu den einzelnen Schutzrechten, zum Marken- und Musterrecht, zu Patentangelegenheiten sowie bei der Marken- und Patentrecherche.    

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