SONDERBETREUNGSZEIT: Infos und Praxistipps für die Rechtslage ab 1.11.2020
Am 20. November 2020 wurde im Nationalrat eine Änderung der Sonderbetreuungszeit beschlossen. Diese Rechtslage wird in den nächsten Tagen (nach den zu erwartenden Beschlüssen im Bundesrat und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt) rückwirkend mit 1.11.2020 in Kraft treten.
Da die Sonderbetreuungszeit derzeit von großem Interesse ist, stellt die Wirtschaftskammer bereits vor Inkrafttreten die wichtigsten Informationen und Praxistipps zur Verfügung:
- WK-Infoseite „Sonderbetreuungszeit ab 1.11“ finden sie hier.
- Das WK-Muster „Mitteilung Sonderbetreuungszeit – Elternfreistellung“ finden sie hier.
- Das WK-Muster „Vereinbarung über eine Freiwillige Sonderbetreuungszeit“ finden sie hier.
Weitere wichtige Informationen: