Angleichung der langen Kündigungsfristen von Arbeitern an jene der Angestellten wird auf den 01.07.2021 verschoben.
Der bereits rechtswirksame Nationalratsbeschluss vom Oktober hätte eine Anpassung der Kündigungsfristen bereits mit Stichtag 1. Jänner 2021 vorgesehen. In der letzten Nationalratssitzung wurde ein Initiativantrag eingebracht, der eine Verschiebung der geplanten Harmonisierung um eine halbes Jahr auf 1. Juli 2021 vorsieht. Vorbehaltlich der noch erforderlichen Nationalrats- und Bundesratsbeschlüsse, ist von einer Verschiebung der Anpassung auszugehen. Entsprechend dem Antrag kommt die Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeiter auf Beendigungen zur Anwendung, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden. Die Rechtslage ermöglicht Saison-Branchen in den Kollektivverträgen eine Ausnahme von dieser Harmonisierung vorzusehen. In einigen Kollektivverträgen wurde eine derartige Ausnahme im Rahmen der letzten Kollektivvertragsverhandlungen bereits abgeschlossen.