Betriebshilfe
Damit auch Sie bei schwierigen Zeiten gut über die Runden kommen!
Betriebshilfe bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft: Zudem wird es jeder Frau ermöglicht, Ihren Betrieb bei Mutterschutz aufrecht zu erhalten.
Der Verein "Betriebshilfe für die Kärntner Wirtschaft" stellt in Zusammenarbeit mit der SVS im Fall des Falles kostenlos eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung. Diese sorgt während der Arbeitsunfähigkeit dafür, dass der Betrieb weiterläuft.
Wer kann Betriebshilfe beanspruchen?
Anspruch auf die kostenlose Betriebshilfe hat jede Kärntner Unternehmerin und jeder Kärntner Unternehmer. Das Gesamtjahreseinkommen (versicherungspflichtige und andere Einkünfte) darf eine vorgegebene und jährlich neu angepasste Obergrenze nicht überschreiten. Das gilt bei Krankheit oder Unfall bei mehr als 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit. Die Dauer der Betriebshilfe reicht von maximal 40 Arbeitstagen (40 Wochenstunden) bei Krankheit oder Unfall pro Kalenderjahr.
Betriebshilfe während des Mutterschutzes
Jede Kärntner Unternehmerin erhält die Betriebshilfe kostenlos für die Dauer der Mutterschutzzeit (im Normalfall acht Wochen vor und nach der Geburt). Durch die Inanspruchnahme der Betriebshilfe tritt kein Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes ein.