Betriebshilfe Kärnten
Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft - Anspruchsberechtigte - Voraussetzungen - Ausmaß - Kontakt
Für Kleinbetriebe mit wenigen oder keinen Mitarbeitern stellen unvorhergesehene Ereignisse – wie z.B. ein plötzlicher Unfall oder Krankheit – für die Weiterführung des Betriebes eine enorme Herausforderung dar.
Unfall, Krankheit oder ähnliche Ereignisse können eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen und damit die Weiterführung des Betriebes unmöglich machen. Dies bedeutet im Regelfall eine Existenzgefährdung des Betriebsinhabers. Ähnlich schwierige Fragen bzw. Sorgen resultieren für Unternehmerinnen häufig aus einer Schwangerschaft.
Damit es in solchen Notfällen nicht zur Gefährdung oder gar Schließung von Betrieben kommen muss, gibt es die "Betriebshilfe“.
Wie sieht diese Hilfe aus?
Der Verein "Betriebshilfe für die Wirtschaft Kärnten “ unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Ersatzarbeitskraft (Betriebshelfer), die während der Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers im Betrieb einspringt.
Wer kann Betriebshilfe beanspruchen?
Die Kärntner Betriebshilfe können Unternehmerinnen und Unternehmer, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen versichert und Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten sind, bei folgenden Rahmenbedingungen beanspruchen:
- Kostenlos: Für jede Kärntner Unternehmerin und jeden Kärntner Unternehmer mit einem Jahresgesamteinkommen (versicherungspflichtige und andere Einkünfte) bis zu € 23.137,68 bei Krankheit oder Unfall bei mehr als 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit.
- Kostenlos: Für jede Kärntner Unternehmerin während der Mutterschutzzeit (im Regelfall 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Hier gilt keine Einkommensgrenze, sodass jede Unternehmerin die Betriebshilfe kostenlos für die Dauer des Mutterschutzes erhält.
Vorsicht!
Sofern ein Betriebshelfer über den Verein beigestellt wird, gebührt kein Wochengeld.
Ausmaß der Betriebshilfe
Die Ersatzarbeitskraft (Betriebshelfer) erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder Unfall für maximal 70 Arbeitstage
(40 Wochenstunden).
Bei Mutterschaft erhalten Unternehmerinnen die Betriebshilfe für die Dauer der Mutterschutzzeit (im Regelfall acht Wochen vor 8 Wochen und nach der Geburt) im Ausmaß von ebenfalls höchstens 40 Wochenstunden.
Weitere Informationen und Kontakt
Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Verein „Betriebshilfe für die Wirtschaft Kärnten“, Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt, Frau Roswitha Zisser, T 05 90 90 4-713 oder E roswitha.zisser@wkk.or.at