Was passiert mit dem Einziehungsauftrag der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse), wenn man um Stundung angesucht hat? Läuft dieser dann für die nicht gestundeten Beiträge automatisch weiter?
Gleich vorweg, die ÖGK zieht in diesem Fall auch jene Beiträge nicht ein, für die man gar nicht um Stundung angesucht hat!
Wenn beispielsweise für die um Stundung angesuchten Beitragszeiträume 02-04/2020 um keine weitere Zahlungserleichterung angesucht wurde, ist der Einziehungsauftrag (aufgrund der bisherigen Stundung) weiterhin inaktiv und die ÖGK zieht deswegen keine Beiträge ein. Es kann so zu ungewollten offenen Rückständen und somit zur Vorschreibung von Verzugszinsen kommen.
Bitte nehmen Sie mit Ihrer zuständigen ÖGK Kontakt auf, falls Sie Ihren durch das Stundungsansuchen stillgelegten Einziehungsauftrag wieder reaktivieren wollen!