Förderungen
Grundsätzlich besteht für Förderungen kein Rechtsanspruch!
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Meister-, Befähigungs- od. Unternehmerprüfungen in Kärnten gefördert werden.
Bildungsförderung des Landes Kärnten:
Antragstellung ausschließlich unter: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Antragsfrist: frühestens 3 Monate vor Beginn der Kursmaßnahme, spätestens 6 Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme.
Anträge zur Förderung der berufsunterbrechenden Weiterbildung können frühestens 3 Monate vor Beginn der Kursmaßnahme und spätestens bis zum Beginn der Kursmaßnahme gestellt werden. Die Bestätigung der Kursteilnahme wird vom Land Kärnten elektronisch beim Kursträger eingeholt.
Nach eingereichter Teilnahme- und Zahlungsbestätigung durch den Antragsteller erfolgt die Auszahlung der Förderung durch das Land Kärnten.
Informationen:
www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6-Bildung, Generationen und Kultur
Völkermarkter Ring 29
9020 Klagenfurt am Wörthersee,
E abt6.alw@ktn.gv.at