Förderungen

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Grundsätzlich besteht für Förderungen kein Rechtsanspruch! 
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Meister-, Befähigungs- od. Unternehmerprüfungen in Kärnten gefördert werden.

 

Bildungsförderung des Landes Kärnten:

Antragstellung ausschließlich unter: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

 

Antragsfrist: frühestens 3 Monate vor Beginn der Kursmaßnahme, spätestens 6 Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme.

Anträge zur Förderung der berufsunterbrechenden Weiterbildung können frühestens 3 Monate vor Beginn der Kursmaßnahme und spätestens bis zum Beginn der Kursmaßnahme gestellt werden. Die Bestätigung der Kursteilnahme wird vom Land Kärnten elektronisch beim Kursträger eingeholt.

Nach eingereichter Teilnahme- und Zahlungsbestätigung durch den Antragsteller erfolgt die Auszahlung der Förderung durch das Land Kärnten.

Informationen:

www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung


Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6-Bildung, Generationen und Kultur

Völkermarkter Ring 29

9020 Klagenfurt am Wörthersee, 
E abt6.alw@ktn.gv.at


Stand: 29.07.2016