BERATUNGSFÖRDERUNG - Fit für die Nachfolge!
Fachleute unterstützen Sie bei der Betriebsübergabe & Betriebsübernahme.
Eine gemeinsame Förderaktion vom Land Kärnten, der Wirtschaftskammer Kärnten, der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Kärnten und der Rechtsanwaltskammer Kärnten.
Die Schritte zur Förderung
- Der Online-Antrag ist unbedingt VOR Beratungstermin zu übermitteln.
- Der Eingang des Förderantrags bei der Wirtschaftskammer Kärnten wird geprüft.
- Die Förderzusage erfolgt per E-Mail.
- Nach Erhalt der Zusage kann mit der Beratung begonnen werden.
ACHTUNG: Bei der Antragsstellung muss bereits eine Beraterin oder ein Berater angegeben werden. Wir unterstützen auch gerne bei der Auswahl.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Firmen A-Z! - Die Beratung ist innerhalb von 24 Wochen ab Förderzusage abzuschließen.
- Die Übermittlung der Unterlagen muss spätestens 28 Wochen nach der Förderzusage erfolgen. Folgende Unterlagen werden benötigt: Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung und Beratungsbericht. Alle Dokumente können online hochgeladen werden. Der dafür notwendige Link wird Ihnen übermittelt.
- Die Auszahlung der Förderung (bis max. € 500,- ) erfolgt nach Überprüfung der fristgerecht übermittelten Unterlagen an die angegebene Bankverbindung.
Beratungsschwerpunkte Wirtschaftskammer Kärnten:
- Übergabe- /Übernahmekonzept
- Strategischen Neuausrichtung
- Prozess- & Geschäftsmodelldigitalisierung
- Vertrieb & Marketing
- Mediation & Konfliktlösung
Details
- Förderungsnehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten oder im Gründungsprozess sind.
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal € 500,-
- Ihren Berater können Sie selbst wählen.
- Die Beratungsaktion läuft ab 01.07.2023 bis 31.12.2023 bzw. bis das Förderbudget ausgeschöpft ist.
Förderrichtlinie Wirtschaftskammer Kärnten (bei den Downloads)
Beratungsschwerpunkte Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Kärnten:
(KSW - Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer)
- Wirtschaftlichkeitsrechnung
- Betriebswirtschaftliche Fragen
- Rechtsformgestaltung sowie Steuergestaltung
- Übergabegestaltung (Asset Deal, Share Deal, Schenkung etc.) sowie Ermittlung des optimalen Zeitpunktes der Übergabe
- Mitarbeiterbeteiligung
- Umgründungen
- Unternehmensbewertungen
Details:
- Förderungsnehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten sind bzw. Gründer, die zum Zeitpunkt der Abrechnung ein Gewerbe in Kärnten angemeldet haben.
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal € 500,-
- Ihren Steuerberater können Sie selbst wählen.
- Die Beratungsaktion läuft ab 01.07.2023 bis 31.12.2023 bzw. bis das Förderbudget ausgeschöpft ist.
Förderrichtlinie KSW Kärnten (bei den Downloads)
Beratungsschwerpunkte Rechtsanwaltskammer Kärnten:
- Gesellschaftsrecht (Rechtsform)
- Erbrecht (Nachfolge, Pflichtteil)
- Vertragsrecht (Kauf, Pacht, Schenkung, Leibrente, Mietverträge, etc.)
- Gewerbe- und Arbeitsrecht (Dienstnehmer, Pension, Abfertigung)
- Haftung für Verbindlichkeiten
- Versicherungsvertragsrecht
- Vermeidung von Haftungs- und Insolvenzrisken
Details:
- Förderungsnehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten sind bzw. Gründer, die zum Zeitpunkt der Abrechnung ein Gewerbe in Kärnten angemeldet haben.
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal € 500,-
- Ihren Rechtsanwalt können Sie selbst wählen.
- Die Beratungsaktion läuft ab 01.07.2023 bis 31.12.2023 bzw. bis das Förderbudget ausgeschöpft ist.
Förderrichtlinie Rechtsanwaltskammer Kärnten (bei den Downloads)