th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

BERATUNGSFÖRDERUNG - Fit für die Nachfolge!

Fachleute unterstützen Sie bei der Betriebsübergabe & Betriebsübernahme.

Eine gemeinsame Förderaktion vom Land Kärnten, der Wirtschaftskammer Kärnten, der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Kärnten und der Rechtsanwaltskammer Kärnten. 
Betriebsnachfolge Banner
© WKO Kärnten wko.at/ktn/betriebsnachfolge

Die Schritte zur Förderung 

  1. Der Online-Antrag ist unbedingt VOR Beratungstermin zu übermitteln.

  2. Der Eingang des Förderantrags bei der Wirtschaftskammer Kärnten wird geprüft.

  3. Die Förderzusage erfolgt per E-Mail.

  4. Nach Erhalt der Zusage kann mit der Beratung begonnen werden.

    ACHTUNG: Bei der Antragsstellung muss bereits eine Beraterin oder ein Berater angegeben werden. Wir unterstützen auch gerne bei der Auswahl.
    Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Firmen A-Z!

  5. Die Beratung ist innerhalb von 24 Wochen ab Förderzusage abzuschließen.

  6. Die Übermittlung der Unterlagen muss spätestens 28 Wochen nach der Förderzusage erfolgen. Folgende Unterlagen werden benötigt: Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung und Beratungsbericht. Alle Dokumente können online hochgeladen werden. Der dafür notwendige Link wird Ihnen übermittelt.

  7. Die Auszahlung der Förderung (bis max. € 500,- ) erfolgt nach Überprüfung der fristgerecht übermittelten Unterlagen an die angegebene Bankverbindung.


                  Förderung jetzt beantragen!


Beratungsschwerpunkte Wirtschaftskammer Kärnten: 

  • Übergabe- /Übernahmekonzept
  • Strategischen Neuausrichtung
  • Prozess- & Geschäftsmodelldigitalisierung  
  • Vertrieb & Marketing
  • Mediation & Konfliktlösung

Details

  • Förderungsnehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten oder im Gründungsprozess sind.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal € 500,-
  • Ihren Berater können Sie selbst wählen.
  • Die Beratungsaktion läuft ab 01.07.2023 bis 31.12.2023 bzw. bis das Förderbudget ausgeschöpft ist.

Förderrichtlinie Wirtschaftskammer Kärnten (bei den Downloads)


Beratungsschwerpunkte Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Kärnten:

(KSW - Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer)

  •  Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Fragen
  • Rechtsformgestaltung sowie Steuergestaltung
  • Übergabegestaltung (Asset Deal, Share Deal, Schenkung etc.) sowie Ermittlung des optimalen Zeitpunktes der Übergabe
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Umgründungen
  • Unternehmensbewertungen

Details:

  • Förderungsnehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten sind bzw. Gründer, die zum Zeitpunkt der Abrechnung ein Gewerbe in Kärnten  angemeldet haben.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal € 500,-
  • Ihren Steuerberater können Sie selbst wählen.
  • Die Beratungsaktion läuft ab 01.07.2023 bis 31.12.2023 bzw. bis das Förderbudget ausgeschöpft ist.

Förderrichtlinie KSW Kärnten (bei den Downloads)


Beratungsschwerpunkte Rechtsanwaltskammer Kärnten:

  • Gesellschaftsrecht (Rechtsform)
  • Erbrecht (Nachfolge, Pflichtteil)
  • Vertragsrecht (Kauf, Pacht, Schenkung, Leibrente, Mietverträge, etc.)
  • Gewerbe- und Arbeitsrecht (Dienstnehmer, Pension, Abfertigung)
  • Haftung für Verbindlichkeiten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Vermeidung von Haftungs- und Insolvenzrisken

Details:

  • Förderungsnehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten sind bzw. Gründer, die zum Zeitpunkt der Abrechnung ein Gewerbe in Kärnten  angemeldet haben.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal € 500,-
  • Ihren Rechtsanwalt können Sie selbst wählen.
  • Die Beratungsaktion läuft ab 01.07.2023 bis 31.12.2023 bzw. bis das Förderbudget ausgeschöpft ist.

Förderrichtlinie Rechtsanwaltskammer Kärnten (bei den Downloads)



Betriebsnachfolge Kooperationspartner
© WKK