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Förderung für thermische Gebäudesanierung

Die Bundesförderstelle KPC bietet eine Fördermöglichkeit für thermische Sanierungsmaßnahmen für überwiegend betrieblich genutzte Gebäude an. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen geleistet werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, wobei das Datum der Erteilung der Baubewilligung vor dem 1.1.2001 liegen muss. Typischerweise sind dies die Dämmung der obersten und untersten Geschossdecke, die Dämmung der Außenwände, Tausch der Fenster und Außentüren, aber auch Verschattungssystem zur Verringerung des Kühlbedarfs.

Die Förderung besteht in Form einer Pauschale (Eurobetrag pro m3) und hat eine unterschiedliche Höhe je nach Sanierungsqualität. Mindestens muss aber eine 50 %-Reduktion des Heizwärmebedarfs gegeben sein. Dazu kommen Zuschläge, wenn man z.B. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet.

Die maximale Förderung beträgt jedoch EUR 1,-je reduzierter KWh Heizwärmebedarf.

Es gibt auch eine Förderung für Fassaden- und Dachbegrünungen.

Das Förderansuchen muss vor Projektbeginn über die Homepage der abwickelnden Förderstelle (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) eingereicht werden.

Für Teilsanierung (z.B. nur Tausch der Fenster und Türen) gibt es von der KPC ebenfalls eine Fördermöglichkeit. Hier gelten aber andere Bestimmungen.

Details finden Sie hier.