REACH – Besonders besorgniserregende Stoffe
REACH ist die wichtigste Rechtsvorschrift der EU für Chemikalien. Eines der Ziele von REACH ist, die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen zu beschränken. Solche Stoffe können krebserzeugend oder erbgutverändernd sein. Sie sind in Anhang XIV der REACH-Verordnung genannt.
Der Anhang wird zweimal jährlich aktualisiert und umfasst aktuell ca. 220 Stoffe. Diese können etwa in Kunststoffen, Schmiermittel oder Gummi enthalten sein.
Die Unternehmen sollten ihre Produkte regelmäßig auf die in der Liste enthaltenen Stoffe prüfen. Sind solche Stoffe im Produkt enthalten, gibt es nach Artikel 33 der Verordnung eine Informationspflicht in der Lieferkette, sofern die Konzentration mehr als 0,1 % beträgt. Auch ist eine Meldung an die europäische Chemikalienagentur (ECHA) in die dortige Datenbank SCIP zu erstatten.
Betroffen sind insbesondere Importeure in die EU, Hersteller, aber auch Händler.
Der Anhang XIV ist hier verfügbar.